Liebes Experten-Forum
Also Sondereigentum zu meiner ETW gehört ein Gartenbereich inkl. Hang, welcher vermutlich mit "L"-Steinen gehalten wird. Seit Fertigstellung sind ca. 4 Jahre vergangen, entsprechend besteht noch Gewährleistung auf die ETW. Seit kurzem viel mir auf, dass sich die Hang-Steine bewegen, bzw. nicht mehr in einer Reihe stehen. Da ich mir unsicher bin, ob das "normal" ist, möchte ich hier gerne fragen:
- Ist ein Versatz von bis zu 8mm der Steine bei solchen Abtrennungen üblich bzw. normal?
- Ist ein weiterer / höherer Versatz wahrscheinlich?
- Kann ich selbst dafür verantwortlich sein? Ich hab das Beet mit Unkrautfolie und Rindenmulch belegt.
- Eine Reparatur bedeutet das Abgraben des Hanges, richtig?
- Wäre das erstellen eines Gutachtens im nächsten Schritt der beste Weg?
Vielen herzlichen Dank!