Hallo,
mich würde mal Eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt existieren:
- Zuweg (Gemeinschaftseigentum) von Straße zu meinem Haus wurde mit einem Stapler befahren, der Material für eine bei mir arbeitende Firma angeliefert hat
- Stapler sank im Weg neben einem Abwasserschacht ein, Gehwegplatten gebrochen usw.
- Dabei zeigte sich, dass der Gehweg teilweise unterspült war
- Wasserwerke und Polizei waren vor Ort
- Die Firme für die die Anlieferung war hat den Schaden so gut es ging repariert (Weg verfüllt, 2 neue Platten besorgt usw.)
- Ich habe erst davon erfahren als schon alles wieder hergerichtet wurde.
Nun ist der Weg weiter abgesackt. (der Weg wurde bei der ersten Behebung nicht abgerüttelt).
Ich habe mich heute an den Lieferanten gewendet, da lt. Aussage der Firma für die das Material geliefert wurde, die damit eigentlich gar nix zu tun haben....
Der Firmeninhaber schätzt die Situation aber nach eigenem Ermessen als schlecht ein, da der Weg unterspült war und er hätte "jederzeit" einbrechen können. Es gibt auch Fotos von der kaputten Stelle wo man ganz klar einen Holraum erkennen kann. Diese Fotos wurden auch an den Lieferanten kommuniziert.
Lt. Nachbarn war hier vor Jahren mal eine Unterspühlung in der Nähe der Stelle (Wasserrohrschaden) die wohl damals vom Versorger behoben wurde.
Der Weg um den Abwasserschacht ist in den letzten Jahren bereits von sich aus um ca 2-3cm abgesackt. Es war also quasi eine "Vorschädigung" erkennbar. Ich hatte vor Monaten einmal bei den Stadtwerken nachgefragt ob der Weg angehoben werden kann um auch eine Beschädigung des Abwasserschachtes zu verhindern. Aussage dort war "Ihr Weg, Ihr Problem - wir machen da nix!"
Der Stapler hat dann scheinbar sprichwörtlich das Fass zum überlaufen gebracht.
Nun frage ich mich....
- Der Weg darf lt. Last im Grundbuch nur mit Handwagen befahren werden. Hällt sich natürlich keiner dran und alle Miteigentümer entladen auch mal ihre KFZ. An die Handwerker-Firma war kommuniziert, das hier "mit schwerem Gerät" (gemeint LKW) der Weg nicht zu befahren ist. Natürlich gibt es das nicht schriftlich. Was dem Lieferanten gesagt wurde - keine Ahnung.
- Kann der Lieferant - also der Schadensverursacher - einfach sagen "Ja hallo? Holraum war da - da kann ich doch nix für - ist dein/euer Problem - ich zahle da gar nix!". Ich habe ihn heute kontaktiert, werde aber vor Montag mit keiner Reaktion rechnen können.