Hallo zusammen,
ich habe ein Haus in der Altstadt von Emden und zwei Grundstücke weiter wurde ein Haus abgerissen. Für den Neubau auf dem Grundstück wurden Stahlhülsen in den Boden gerammt, die zum Schluss mit Beton aufgefüllt wurden. Vor den Rammarbeiten wurde mein Haus durch zwei Gutachter besichtigt, um im Falle von Schäden den Reparaturprozess zu vereinfachen.
Gestern waren die Gutachter zur Erhebung eines Zwischensgutachtens wieder da und haben erhebliche Schäden, insbesondere am Giebel, festgestellt. Der straßenseitige Giebel hatte bereits vor den Bauarbeiten durch vorbeifahrende LKWs und Schwerlastverkehr kleine, ganz feine Risse und eine leichte Neigung zur Straße hin. Diese Risse sind jetzt teilweise 2cm breit und die Neigung des Giebels hat sich deutlich verschlimmert.
In diesem Kontext stellt sich für mich die Frage, welche Ansprüche ich jetzt gelten machen kann, da die Gutachter davon ausgehen, dass der Giebel jetzt komplett saniert werden muss, und nicht verstehen können, warum überhaupt in der Altstadt gerammt wurde bzw. "wider besseres Wissen" keine schonende Methode gewählt wurde. Ich habe nach ähnlichen Fällen gesucht und folgenden Fall gefunden:
Hintergrund: Bauarbeiten in engen Baulücken und womöglich direkt neben einem Altbau können das Nachbargebäude beschädigen. Der Nachbar kann unter Umständen Schadenersatzansprüche gegen den Bauunternehmer haben, auch wenn er selbst nicht mit diesem in Vertragsbeziehung steht. Vorschäden am eigenen Gebäude sind dabei kein Hindernis.
Der Fall: Ein Bauunternehmen führte Tiefbauarbeiten auf einem Grundstück durch. Zur Befestigung der Baugrube dienten acht Meter lange Eisenträger, die die Tiefbaufirma mit einem Rammgerät im Boden versenkte. Der Abstand der Rammstellen zum Nachbargrundstück betrug teilweise nur 60 cm.
Nach Abschluss stellten die Nachbarn an ihrem alten Einfamilienhaus erhebliche Risse fest. Die Wände waren nach außen nicht mehr dicht. Ein Fenster war sogar aus seiner Laibung gerissen. Sie verlangten vom Bauunternehmer 20 000 Euro Schadenersatz. Der verwies auf Altschäden sowie Absenkungen des Grundwasserspiegels.
Das Urteil: Das Gericht gestand den Schadenersatz zu und leitete diesen aus dem Werkvertrag des Unternehmers mit dem Bauherrn ab. Zwar seien die Nachbarn hier nicht Vertragspartner, der Vertrag habe aber eine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Die Schäden seien vorhersehbar gewesen. Bestehende Risse in der Fassade hätten sich einem Sachverständigen zufolge auf mehrere Zentimeter verbreitert, so dass das Haus keinen Schutz mehr gegen die Witterung biete.
Kann ich in Anlehnung an das Urteil davon ausgehen, dass der Giebel komplett ersetzt wird oder habt Ihr andere Erfahrungen in solchen Situationen gemacht?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen bzw. Erfahrungen teilen.