Ich brauch mal Eure Hilfe. Ich weiß, dass es im BGB irgenwo einen § gibt, der den BU zur Stellung einer Bürgschaft verdonnert, wenn er An-/Vorauszahlung haben will. Ich hab (auch hier) schon gesucht, hab aber wohl nicht die richtigen Suchworte genutzt, jedenfalls find ich es nicht.
Welche(r) §(§) ist/sind es?
Danke fürs aufs Pferd helfen