Anheben Grundstück

  • Hallo,


    Ich habe ein Hanggrundstück mit Haus darauf. Es gibt kein Bebauungsplan und jeder der Nachbarn hat in den Hang gebaut. Jetzt wird neben uns gebaut, und der Nachbar möchte sein Grundstück aufschütten. Dafür hat er mit dem Bauamt gesprochen und die genehmigen ihm eine 2 Meter hohe Stützmauer und das er 1,85 im 45 Grade Winkel anböschen darf. Dadurch wird sein Haus so viel höher wie unseres sein. Ich fühle mich dadurch doch sehr eingeschränkt. Kann ich irgendwas dagegen tun? ;(

  • Naja, die Mauer mag an der Grenze stehen, aber wenn darauf nochmal 2m aufgeschüttet werden mit Böschung von 45° dann rückt das Haus dadurch min 2m weg.

    in Summe also mit Stützmauer, Böschung ect 3m abstand mindestens.

    LAss dir doch die Pläne zeigen. Als NAchbar müsstest du doch auch einwilligen oder?

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Ich habe ein Hanggrundstück mit Haus darauf. Es gibt kein Bebauungsplan und jeder der Nachbarn hat in den Hang gebaut. Jetzt wird neben uns gebaut, und der Nachbar möchte sein Grundstück aufschütten. Dafür hat er mit dem Bauamt gesprochen und die genehmigen ihm eine 2 Meter hohe Stützmauer und das er 1,85 im 45 Grade Winkel anböschen darf. Dadurch wird sein Haus so viel höher wie unseres sein. Ich fühle mich dadurch doch sehr eingeschränkt. Kann ich irgendwas dagegen tun? ;(

    Kannst du mal einen Geländeschnitt skizzieren wie das werde soll? Kommt die Anböschung vor die Stützmauer in Deine Richtung?

    Fraglich ist tatsächlich auch, ob sich das dann so noch einfügt (§ 34 Abs. 1 BauGB). Ich würde vorsichtshalber gegenüber der Genehmigungsbehörde Einwendungen erheben.

  • Ich blicks irgend wie nicht. Kommt eine 2m hohe Stützmauer und dann noch einmal 1,85m Böschung oben drauf? Oder ist ein Teil mit 2m Mauer und alles unterhalb 1,85m wird dann abgeböscht?

    Ist der Nachbar neben euch hangaufwärts oder auf gleiche Höhe neben euch?


    Mach mal Plan, oder zeig Bilder!

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Okay, mache ich. Danke für eure Antworten. Er macht auf die Grenze eine 2 Meter hohe Mauer und dann böscht er noch 1,85 in 45 Grad Winkel auf. Mir geht dadurch die Privatsphäre verloren

    😢 Ich möchte keinen was verbieten, aber ich möchte auch nicht die komplette Privatsphäre verlieren und Helligkeit verlieren.

    • Offizieller Beitrag

    Er macht auf die Grenze eine 2 Meter hohe Mauer und dann böscht er noch 1,85 in 45 Grad Winkel auf.

    Glaube nicht, dass dies zulässig ist!


    (9) 1In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
    ....

    3.Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.


    Der Nachbar wird aber wohl auf der Mauer eine Absturzsicherung (Geländer) montieren müssen. Ansonsten wird es schon sehr gefährlich. Diese ist mW hinzuzählen. Die Wand inkl. Geländer dürfte dann wohl 3m hoch sein.

    @Rose: Was meinst Du?

  • Es kommt kein Geländer drauf. Von dem Grundstück aus könnte man mir alles einsehen und ich kann auch kein so hohen Sichtschutz aufstellen. Deswegen möchte ich es verhindern.

    • Offizieller Beitrag

    Safari - 01.08.2020, 12:51.pdf

    Das rote wäre „gewachsener Boden“

    Das grüne Die Abstandsfläche und wo sie zu liegen hätte.


    Wobei ja hier auch für mich der Paragraph 34 zu tragen käme.


    Wie ist es mit den anderen Nachbarn? Auch neben dem neu bauenden? Haben die alle mehr oder weniger auf die eine Höhe gebaut?


    Das mit dem Zaun wäre auch eine Überlegung, da muss ja auf jeden Fall eine Absturzsicherung hin.

    • Offizieller Beitrag

    Die 2m Mauer + 1,85m müsste man also zu der Haushöhe hinzu zählen.

    der will nur keller. bestimmt ;)


    Die meisten haben in den Berg gebaut, nur einer (nachbar von nachbarn) hat aufgeschüttet.

    klingt so, als würde/dürfte jeder, wie er will .. das grausen in neubaugebieten lebt.


    Dann haben wir also die Frage des Einfügens schon geklärt...

    hoffentlich nicht :bier:

    • Offizieller Beitrag

    ...


    hoffentlich nicht :bier:

    Warum - es gibt doch einen Bezugsfall !? :eek:


    In #1 hieß es "...jeder der Nachbarn hat in den Hang gebaut.".


    Jetzt heißt es in #17 plötzlich "Die meisten haben in den Berg gebaut, nur einer (nachbar von nachbarn) hat aufgeschüttet."


    und in #19 "Ja. Er hat auch eine riesige Stützmauer und aufgeschüttet. Die Stützmauer bei ihm ist auch höher wie zwei Meter."


    Also bleiben nur noch die Abstandsflächen zu klären.

  • Dann bezieht sich der Nachbar also auf das Gelände vom Nachbar des Nachbar, damit er nicht in deine Position gerät, gegenüber seinem Nachbarn. Solange der Nachbar des Nachbar es so gemacht hat und das Gelände dazwischen frei war, war es ja OK. Jetzt werden wohl die Baulücken geschlossen und nun gibts Probleme... So läufts wenn es keinen Bebauungsplan gibt.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • der will nur keller.

    eben nicht . ich sehe es so , dass er (der aufschüttnachbar) auf einen keller verzichtet hat un ein haus auf bodenplatte nur hoch genug gesetzt hat , damit er allen unwegsamkeiten eines eingebuddelten hauses zu entgehen .


    ich würde tippen , dass er z.b. bei uns mit sowas nicht durchkommen dürfte .

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

    • Offizieller Beitrag

    Meine Erfahrung ist, dass man sich schon melden muss, sonst geht das Gegenüber davon aus, dass alles prima ist.

    Mal mit dem Nachbarn reden, mit ihm in Deinem Garten gehen um aufzeigen, was das für Konsequenzen für Euch hat.


    Mit der Baubehörde reden, auch, wie das dann mit Absturzsicherung und Entwässerung funktionieren sollte.


    Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Nachbar ein Haus Erika 45 von einem Bauträger bzw richtigerweise einem GÜ gekauft hat. Und solche Häuser funktionieren nun mal nur auf einem ebenen Grundstück. Dass das massive Folgekosten ( Aufschüttung, unpassendes Haus auf Grundstück, unglücklicher Zuschnitt Garten, hier Ärger mit dem Nachbarn,....) mit sich zieht, peilen die allermeisten erst mal nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Mal mit dem Nachbarn reden, mit ihm in Deinem Garten gehen um aufzeigen, was das für Konsequenzen für Euch hat.

    Dieser Zug dürfte nach der Unterschrift unter die nachbarschaftlichen Aufschüttungspläne abgefahren sein.

    Warum glauben eigentlich so viele Leute, dass sie unbesorgt alles unterschreiben können? Irgendwo muss doch ein unbefristetes Widerrufsrecht stecken.