wie ja heute bekanntgegeben wurde, soll in Baden-Württemberg ein Verbot von Schottergärten kommen bzw. seien diese laut Landesbauordnung seit ca. 1990 nicht mehr zulässig gewesen.
Was genau ist unter solchen Schottergärten zu verstehen? Wenn die ganze Hausfront lieblos mit Schotter zugekíppt wird, finde ich das ja auch schrecklich. Wenn mann mit kleinen Bereichen ein paar Akzente damit setzt, finde ich sowas ganz hübsch und ist meiner Meinung nach auch mit Naturschutz in Einklang zu bringen.
Bei uns gibt es viele Gärten, die mit kleinen Bereichen mit verschiedenen Steinsorten versehen sind. Wenn man den Pressemitteilungen Glauben schenkt, müssten diese allesamt entfernt werden.
Gibt es dazu irgendwelche genaueren Definitionen?
Gruß