Hallo zusammen,
in unserem Bebauungsplan steht folgender Satz: "Einfriedungen sind nur in Form von lebenden Hecken aus heimischen Laubgehölzen und begrünten Zäunen zulässig.", und darüberhinaus keine Vorgaben zu Pflanzen.
Unser Grundstück hat ca 19m Breite auf der Straßenseite und ca. 25m Tiefe. Auf der einen Seite des Grundstücks haben wir eine Einfahrt, die ins hintere Drittel zu einer Garage mit nebenstehendem Carport führt - an der breitesten Stelle ist diese Einfahrt 6,50m. Neben der Einfahrt, d.h. 6,50m vom Grundstücksrand entfernt, trennt eine Eibenhecke von 3,50m Länge eine Terasse von der Einfahrt. (Die Eibe haben wir im Übrigen im Einklang mit der Idee ausgewählt, heimische Arten zu pflanzen.)
Nun forderte uns das Bauamt auf, diese Hecke zu entfernen, weil es diese als Einfriedung betrachten. Unser Verständnis bisher war, dass die Definition einer Einfriedung ist, dass sie das eigene Grundstück vom Nachbargrundstück oder vom öffentlichen Raum abtrennt, nicht aber etwas, was zu einem Drittel im Grundstück steht.
Was ich bisher im Internet las, deutet eher auf unsere Interpretation hin, aber etwas Definitives finde ich bisher nicht. Bei dieser Suche bin ich auch hier (Bebauungsplan und Bepflanzungen) gelandet. Nun die Frage in die Runde - hat jemand bereits ähnliche Diskussionen gehabt oder kennt Quellen mit einer klaren Definition, bis wohin man von einer Einfriedung ausgehen kann, oder ob die Einfahrt oder der Heckencharakter das automatisch zu einer Einfriedung machen?
Viele Grüße,
Holger