Wir überlegen ein Grundstück zu kaufen, auf dem zwei Garagen stehen. Die Fläche ist relativ klein und liegt im Wohngebiet mit Einzeilhaussiedlungen. Frage: Darf man dort ein Einfamilienhaus bauen? Was ist zu beachten?
folgendes ist bekannt:
Das Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans VII-76, festgesetzt am 14.März 1959. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplans lauten: Als Art der baulichen Nutzung ist gemäß § 3 BauNVO „reines Wohngebiet“ festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ergibt sich in diesem Fall aus der Baukörperausweisung. Es ist ausschließlich ein Garagenbaukörper festgesetzt. Eine darüberhinausgehende, weitere Bebauung ist nicht möglich