Hallo,
es handelt sich um eine Steganlage in einem Badesee.
Belegt ist diese mit Kunststoffbohlen.
Die Fugenbreite liegt im Mittel bei 6-8 mm und ist damit wohl in Ordnung.
An einzlnen Stellen (wo die Steganlage abknickt) sind aber Fugen mit bis zu 20 mm Breite vorhanden.
Wenn ich mir da einen Kinderzeh vorstelle macht es irgendwie "aua".
Ist jemanden eine Regelung zur zulässigen Breite solcher Fugen bekannt?
Bei Gitterrosten gibt es ja beispielsweise die BGI 588, wonach die Maschenbreite im öffentlichen Verkehrsraum in eine Richtung 10 mm nicht überschreiten soll.
Sowas in der Art suche ich für öffentlich zugängliche Steganlagen.