Moin,
wir haben eine 2 Zimmer-ETW in einem Neubau gekauft. In der Wohnung ist eine dezentrale Lüftungsanalge eingebaut. In der Baubeschreibung steht: "Zur Erreichung eines angenehmen Wohnklimas bei Tag und bei Nacht werden die Wohnungen entsprechend des Lüftungskonzept mit einem Zu- und Abluftsystem nach Planungsvorgabe ausgestattet."
Bei einer Vorbesichtigung habe ich den Energieausweis gesehen und da war Fensterlüftung angekreuzt. Dadurch stellte sich heraus, dass ein Abluftsystem installiert ist. Im HWR und im Bad befinden sich Lüfter und im Wohn- und Schlafzimmer Außenwand-Luftdurchlässe (ALD). Es gibt also keine Wärmerückgewinnung. Leider dachte ich, dass das gar nicht mehr zulässig ist.
Laut Lüftungskonzept sind zwei 25 m3 ALDs im Wohnzimmer und ein 25 m3 ALD im Schlafzimmer vorgesehen. Die beiden ALDs im Wohnzimmer sind direkt nebeneinander gebaut.
Die ALDs sind oberhalb eines Fensters in 2 m Höhe verbaut. Die Wohnung wird mit einer Fußbodenheizung beheizt.
Ich habe nun Angst, dass es in der Wohnung zieht. Der Fachverband Gebäude-Klima e.V. gibt einen max. Außenluftvolumenstrom von 20 m3/h an.
Meine Fragen
1. Sind meine Sorgen gerechtfertigt? ist der Mangel so schwerwiegend, dass eine Verweigerung der Wohnungsabnahme gerechtfertigt ist?
2. Stimmt meine Einschätzung, dass Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung heutzutage in Neubauten kaum noch verbaut werden?
3. Stimmt meine Einschätzung, dass es auf dem Markt eigentlich keine dezentralen Zu- und Abluftsysteme ohne WRG mehr gibt?
4. Wenn in der Baubeschreibung Zu- und Abluftsystem steht, dann entspricht doch ein Abluftsystem nicht der Baubeschreibung, die Systeme sind doch in DIN 1946-6 definiert?
5. Besteht die Aussicht das System durch Ersatz der ALDs durch Systeme mit Wärmetauscher (z.B. Lunos E2) in ein funktionierendes hybrides System umzubauen, sprich ist eine Behebung des Mangels wahrscheinlich ohne größere Probleme möglich.
Eine detailliertere Beschreibung befindet sich im Anhang. Hier würde mich vor allem interessieren, wenn etwas von dem was ich geschrieben habe, nicht stimmt.
Weiter noch die Frage: Was nun? Laut Vertrag hätte die Wohnung Ende Mai fertiggestellt sein müssen. Bisher habe ich keine Frist gesetzt.
Vielen Dank!