Hallo zusammen,
wir haben vor Kurzem ein Neubau-Haus gekauft. Wir haben jetzt einen Mangel entdeckt (Abwasserentlüftung wurde nicht gemäß der gültigen Norm DIN 1986-100 durchgeführt). Der Verkäufer beruft sich nun darauf, dass wir das Haus im besichtigten Zustand als vertragsgemäß (gemäß Kaufvertrag) abgenommen hätten und uns selbst um die Behebung kümmern müssten.
Gleichzeitig ist im Kaufvertrag aber festgelegt, dass für Mängel der Bauleistungen die Bestimmungen des BGB gelten.
Daher meine Frage: Da es sich hier um einen Mangel handelt, müsste der Verkäufer gemäß BGB doch verpflichtet sein, diesen zu beheben oder? Wie sollte man hier am besten weiter vorgehen? Sollte man sich hier gleich einen Anwalt nehmen?