Guten Tag,
wie wirken sich Baurechtsänderungen in einer laufenden Baugenehmigung aus?
2 Fälle
Fall 1:
Nutzungsänderung eines Gebäudes. Zum Zeitpunkt der Genehmigung wurde kein Wintergarten erlaubt.
Jetzt gilt seit dem 1.1.2019 in NRW als genehmigungsfrei "Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze"
Also kann man nach der Abnahme des Gebäudes direkt einen Wintergarten dran nageln?
Fall 2:
Gaststätte. Sonderbau galt damals ab 40 Sitzplätzen
Inzwischen gelten Sonderbauten erst ab 200 Sitzplätze.
Kann man daher jetzt einfach die Sitzplätze erhöhen? Oder muss man man für eine Erhöhung der Sitzplätze formal nochmal eine Nutzungsänderung beantragen
oder interessiert das eh keinen solange man unter 200 bleibt in der Realität? Kann man gar nicht vorstellen, dass bei jeder Gaststätte in Deutschland immer die Sitzplätze gecheckt werden?
Die Parkplätze werden übrigens anhand der Grundfläche berechnet (die bleibt ja gleich)