Der Bauträger hat von Februar bis Anfang Juni die Baufertigstellung einer Eigentumswohnanlage fristgerecht für Juli angekündigt.
Aber plötzlich musste alles ganz schnell gehen:
Vorbegehung des Sondereigentums mit Auflistung div. Mängel
Begehung des Gemeinschaftseigentums durch TÜV mit Feststellung von Mängeln und gleichzeitiger Abnahmereife
Schlussrechnung vor der Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentums für alle Raten inkl. Fertigstellungssicherheit mit der Aufforderung zur Abnahme des Sondereigentums alle Zahlungen geleistet zu haben
Einholen einer Vollmacht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den vom BT bestimmten Erstverwalter, um in Zeiten von Corona den Teilnehmerkreis klein zu halten
Offenbar wichtigstes Anliegen des BT: alle Abnahmen inkl. die Fälligkeit der Schlussrechnung müssen noch vor dem 1.7. liegen
Muss ich mich diesem Druck beugen?
Gerade wegen des enormen Druck auf der Baustelle zweifle ich die fachgerechte und Mängelfreie Ausführung erheblich an.