Hallo,
ich habe eine kurze Frage zum entsprechenden Paragraphen, auf diesen verweist die Behörde zur sachkundigen Person die die Einhaltung des EEWärmeG bestätigen darf.
Ich bin wohl zu blöd ein Gesetz richtig zu lesen, aber da steht irgendwas für Renovierung. Sollte das nicht Nr. 7 sein: "Sachkundiger jede Person, die a)nach § 21 der Energieeinsparverordnung berechtigt ist, ..."
Vielleicht könnte mir das jemand kurz beantworten. Danke!