wir haben 2015 ein Einfamilienhaus mit einer 52m² ELW (Souterain) gebaut. Die Wohnung hat ein Wohnzimmer mit 27m² incl.einer Kochnische mit Einbauküche, ein Schlafzimmer mit 12m², einem Abstellraum mit 2m², Bad mit Dusche und Toilette 6m² und einer Terasse 10m². Das Bad hat ein Fenster 1m² mit Lichtschacht, das Schlafzimmer ein Fenster mit 1,2m². Der Bau wurde so genehmigt. Wir hatten mit dem Bauleiter vereinbart dass nach Fertigstellung ein TÜV Gutachten für die technische Abnahme erstellt wird. Dabei wurden leider 92 Mängel gefunden, davon konnten 2/3 behoben werden, andere waren nicht mehr änderbar (Fasadengestaltung), andere wurden nicht behoben. (Z.B.Entlüftung über Dach)
In dem Gutachten wurde bemängelt, dass das Schlafzimmer nicht genügend belichtet ist und somit dieses Zimmer nicht als Wohnraum bei Vermietung angeboten werden darf. Dem steht gegenüber, dass die Wohnung so aber genehmigt worden ist. Welche Auffassung gilt? Mittlerweile ist die Baufirma insolvent und wir haben das Problem, den Wert der ELW zu bewerten, da nach Baurecht es sich um eine 1,5 Zimmer Wohnung mit Nebenraum handelt, wir aber eine vollwertige 2,5 Zimmerwohnung mit kleinem Abstellraum genehmigt bekommen haben. Bei Verkauf kann eine 1,5 Zimmer Wohnung erheblich Wert mindernd sein. Die Insolvenz Verwalterin will diese Folgen/angemeldeten Forderungen aber nicht anerkennen. Gibt es Erfahrungswerte, wie kann man mit so einem Problem umgehen?