Moin,
ich hab mal eine Frage. Es gibt ja Argumente, die Grundschuld nicht direkt zu löschen wenn der Kredit für den sie ursprünglich mal eingetragen wurde vollständig getilgt wurde.
Es wird z.B. empfohlen sich eine Löschbewilligung ausstellen zu lassen und diese dann "sicher zu verwahren". So kann man die eingetragene Grundschuld weiter verwenden für zukünftige Darlehnen - oder aber doch die Grundschuld irgendwann mal löschen.
Soweit so gut - was ich nun nicht verstehe:
Wenn mir die Bank eine Löschbewilligung ausgestellt hat, ich diese jedoch nicht nutze sondern "sicher verwahre" - wie wird verhindert, das man die Grundschuld dann weiternutzt (z.B. bei der gleichen Bank, also ohne jegliche Änderung im Grundbuch) - und dann aber die Grundschuld mit der zuvor ausgestellten Löschbewilligung löschen lässt - während sie nun eigentlich wieder "in Nutzung" ist. Das muss doch irgendwie verhindert werden? Wie wird das verhindert?
Viele Grüße,
Olli