Neubau (Fertighaus) - Kellerausbau in Eigenleistung -> Bodenaufbau

  • Hallo,


    wir bauen ein neues Haus mit Schwörer Haus. Unsere Bauberaterin rät uns davon ab den Keller als Wohnkeller auszubauen. Das sei über Schwörer Haus viel zu teuer. Deshalb haben wir uns dazu entschieden nur den Keller von einer anderen Firma ausbauen zu lassen. Die Frage nach dem Bodenaufbau bereitet mir Kopfschmerzen. Ich kenne mich zu schlecht mit dem Thema aus und im Netz finde ich hauptsächlich Sanierungen/Renovierungen von alten Kellern die Nass sind oder aus anderen Gründen stark von unserem Projekt abweichen.



    Kurz zum Bauprojekt bzw. zum Keller:

    - Fläche ca. 70 qm

    - Der Keller wird von außen gedämmt und mit einer schwarzen Wanne abgedichtet, sodass er trocken sein sollte. Bei Schwörer heißt das "FBVK" -> Frischbeton-Verbundfolien-Keller

    - Ich möchte in einem Teil des Kellers (ca 27qm) ein semi-professionelles Musikstudio einrichten. Der Rest wird Gästezimmer und Abstellkammer. Der Bodenaufbau soll im ganzen Keller stattfinden

    - In dem Hobbyraum sollen Instrumente (u.a. Schlagzeug) und anderes Musik-Equipment stehen

    - Der Keller soll Schalldämmend wirken

    - Es gibt keine Fußbodenheizung; geheizt wird entweder über Infrarot-Heizstrahler oder wir schließen den Raum an unsere Luft-Luft/Wärmepumpe an

    - Als Bodenbelag könnte ich mir z.B. Vinyl oder Laminat vorstellen.

    - Von Schwörer Haus könnten wir Trockenestrich verlegt bekommen. Der soll ca. doppelt so teuer sein wie "normaler" Estrich. Außerdem auch noch höher.

    - Dass der "normale" Estrich lange zum trocknen braucht ist erstmal kein Problem.


    Meine Fragen:

    - Vermutlich brauchen wir einen Estrich. Wenn ja, wie hoch? Reichen 4cm oder lieber mehr?

    - Welchen Estrich? Fließestrich, Zementestrich...

    - Ich habe gelesen, man kann den Estrich von der Wand entkoppeln. Somit würde der Estrich weniger Schall auf die Wände übertragen. Was verbaut man dann zwischen Boden und Estrich bzw. Wand und Estrich?

    - Wenn der Boden fertig ist möchte ich die Wände gerne z.B. mit Rockwool dämmen. Da dachte ich an ein einfaches Holzgerüst wie beim Trockenbau. In die Zwischenräume kommt Rockwool und als Verkleidung einfach Stoff oder Rigips. Klingt das Sinnvoll oder habe ich einen Denkfehler?

    - Ist eine Dämmung auf dem Estrich sinnvoll, damit der Boden nicht zu kalt ist? Was nimmt man dafür und wie hoch sollte die Dämmung sein?


    Vielen Dank schonmal!!

    • Offizieller Beitrag

    „Wir bauen“

    = wie weit ist das schon gediehen? Wird schon gebaut?


    Ist das Grundstück Euer Eigentum? Plant UND baut die Firma?


    @Keller: Wer plant den dann? Ihr? Die Bauberaterin ( welche Qualifikation hat die?)


    Es gibt in dem ganzen nämlich einige Fallstricke.

  • Ralf Dühlmeyer

    Ne - wenn das nicht erlaubt sein sollte, haben sich alle weiteren Überlegungen erledigt.

    Mit unserer Bauberaterin ist das so abgesprochen. Unter welchen Umständen müsste ich die Frage verneinen?


    Anda

    - Das Grundstück gehört uns

    - der Bauantrag ist genehmigt

    - Auf dem Grundstück ist noch nichts passiert

    - Aktuell warten wir auf das sogenannte Kellerprotokoll. Darin wird der Keller definiert. Z.B. Welche Wände gibt es, welchen Boden, wie hoch ist die erste Treppenstufe, welche Dämmung etc.


    @Keller Wir planen. Jedoch, wer den Keller ausbaut ist noch nicht final entschieden. Um das zu entscheiden bin ich hier im Forum. Es könnte alles von Schwörer gemacht werden, das kostet aber auch entsprechend. Wir hatten überlegt den Boden und die Außendämmung von einer Baufirma machen zu lassen. Laminat könnte man noch selbst machen oder auch die Wandverkleidung.

  • In den Plänen des Bauantrags ist der Keller als Hobbyraum ausgewiesen und das soll es ja auch werden - ein Hobbyraum zum Musikmachen. Perspektivisch könnte im Keller auch ein Gästezimmer sein aber ob und wann das passiert ist noch nicht klar.


    Zur Planung: Geplant ist mit der Architektin von Schwörer kein Ausbau des Kellers. Wir haben für den Bodenaufbau mit einem lokalen Bauunternehmer gesprochen. Der könnte z.B. die Außendämmung und den Estrich machen.


    Vielleicht könnt ihr mir erklären wo die Problem liegen. Ich bin nicht sicher worauf die Fragen abzielen.

  • Unter welchen Umständen müsste ich die Frage verneinen?

    Du meinst, was für Bedingungen erfüllt sein müssen, damit im Keller Aufenhaltsräume (nicht nur Wohnräume) zulässig wäre? Ganz allgemein:

    Lichte Raumhöhe gemäß LBO

    Rettungswege gemäß LBO

    Belichtung und Belüftung

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Also der Keller wird eh gebaut ? richtig

    Später willst du einen Raum davon als Hobbyraums ( Musikprobe) nutzen ...also nicht zum eigentlichen 'wohnen'...ausser einem Gästezimmer .... richtig ?


    Nun in dem Falle würde ich nach Fertigstellung des Hauses die notwendigen Arbeiten machen (lassen) .. jetzt vllt ein paar Vorarbeiten mit einplanen...

    zb Stromanschlüsse usw... aber die hat man ja eh im Keller

  • KlausJ Das ist alles korrekt. Der Keller wird auf jeden Fall gebaut. Wohnräume sind im EG und OG. Im Keller evtl. perspektivisch ein Gästezimmer.

  • Wie schon in der Beschreibung geschrieben ist der Bauantrag genehmigt. Im Bauantrag ist der Hobbykeller ausgewiesen. Also JA :)

  • Es ist also ein Hobbyraum geplant und genehmigt worden. Ein Hobbyraum ist kein Gästezimmer. Genehmigt ist nur ein Hobbyraum, der für temporäre Nutzung vorgesehen ist. Natürlich kannst Du dann machen was Du willst, wenn es fertig ist. Das Problem ist immer dann, wenn etwas passiert. Dann sitzt Du im Knast, weil Du etwas ungenehmigt verwendet hast und jemand dabei ums Leben gekommen oder geschädigt wurde. Willst Du das Risiko eingehen?

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • @EmanuelTheDude:


    letztendlich willst Du Dich hier ja über technische Umsetzung Deines genehmigten Hobbyraums austauschen.


    Der einfachste Weg den thread überhaupt in diese Richtung zu bringen wäre, dass Du die geplante Nutzung mit "lautes singen beim Bügeln in einem dafür ausgestattetem Raum" bezeichnest und zumindest die Nutzung als Gästezimmer für Übernachtungen ausschließt (auch bzgl. Ausstattung).

    Frage nicht warum, ist einfach so :)


    Dann sollte einer technischen Diskussion nichts mehr im Wege stehen, außer natürlich die fehlende Bezahlung der Experten für eine Online-Planung, die es deswegen hier auch nicht (von jedem) geben wird.

  • - Aktuell warten wir auf das sogenannte Kellerprotokoll. Darin wird der Keller definiert. Z.B. Welche Wände gibt es, welchen Boden, wie hoch ist die erste Treppenstufe, welche Dämmung etc.

    Und auf wen wartet ihr da? Vermutlich werden fast alle deine Fragen darin beantwortet. Macht ja keinen Sinn hier was parallel zu planen.

  • Unsere Bauberaterin rät uns davon ab den Keller als Wohnkeller auszubauen.

    Mit unserer Bauberaterin ist das so abgesprochen.

    Zur Planung: Geplant ist mit der Architektin von Schwörer kein Ausbau des Kellers.


    Verstehe ich das richtig, eure "Bauberaterin" = "Architektin" von der Hausbaufirma?


    Und diese empfiehlt:


    Unsere Bauberaterin rät uns davon ab den Keller als Wohnkeller auszubauen.

    Das sei über Schwörer Haus viel zu teuer.


    Ein Schelm, wer dabei Arges denkt.

  • Ich lese von der Schwörer Vertrieblerin - wenn wir "planen" müssen, dann wird das aufwändig, von der Stange wäre uns lieber :thumbsup:


    Zumal ich mich frage was im genehmigten Eingabeplan dann abgebildet ist: Ein Haus mit oder ohne Keller...

    Somit dürfte eigentlich ein großer Schwung fragen anhand Plan abgebildet sein, da ja anhand ENEV ein Eingabeplan einzureichen ist...

    Und da sind alle Raumhöhen inkl. Bodenaufbau abgebildet, wenn nicht dann würde mir gehörig was fehlen.


    Ich hoffe doch das Technikraum, Wasch/Trockenräume auch im Keller Platz finden?

  • Hallo Zusammen,

    mich freut euer Enthusiasmus für mein Projekt, hier gehen aber über 25 Posts am Thema vorbei.

    Ich möchte keine rechtliche Prüfung was ich laut meines Bauantrags darf und was nicht. Dazu kann ich beim Bauamt oder einem Anwalt anrufen. Ich habe ganz konkrete Fragen zum Bodenaufbau eines nicht ausgebauten Kellers in dem ich gerne krach machen möchte ohne die Mitbewohner des Hauses und die Nachbarn in den Wahnsinn zu treiben.


    Bitte bekriegt euch in den anderen Threads, ich habe genug gelesen. Macht's gut!

  • Ich habe ganz konkrete Fragen zum Bodenaufbau eines nicht ausgebauten Kellers in dem ich gerne krach machen möchte ohne die Mitbewohner des Hauses und die Nachbarn in den Wahnsinn zu treiben.

    Unter anderem mit einem Schlagzeug? Da ist der Bodenaufbau dein geringstes problem. Das bedarf einer guten (Fach)Planung. Es soll (Wenn Tonstudio und nicht nur Proberaum) ja nicht nur möglichst leise für die anderen Mitbewohner sein sondern auch gut klingen.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, das geht schon. Für privates ist das jetzt nicht so ein Hexenwerk, je nachdem.


    Sorry, wenn das nicht die Antworten sind, nach denen Du suchst, aber relevant sind die Aussagen dennoch.


    Vom Bekriegen sind wir übrigens hier noch weit entfernt.


    Aber dass man erst mal nach dem ganzen System fragt, musst Du schon uns zulassen. Das ist das täglich Brot von vielen hier, dass man erst mal alles aufdröselt und der Reihe nach anschaut.