"Sammel- und Grundleitungen sollen nach EN 752 nicht mit einem Sohlgefälle zwischen 5 % und 100 % (entspricht 3° bis 45°) verlegt werden, da in diesem Bereich die Gefahr besteht, dass sich Feststoffe aufgrund der hohen Fließgeschwindigkeit aus der Flüssigkeit separieren und zurückbleibendes Material an der Rohrwandung anhaftet. Demgegenüber werden Feststoffe beim empfohlenen Gefälle zwischen 0,5 % und 2 % (bei Rohren ab 200 mm Nennweite) bzw. bis zu 5 % (bei Rohren bis 150 mm Nennweite) von der Flüssigkeit mitgeschwemmt. Größere Höhenunterschiede sollten durch einen abgetreppten Rohrverlauf (möglichst mit Kontroll- und Reinigungsöffnungen) oder durch einen sogenannten Absturz innerhalb eines Schachts überbrückt werden."
Das maximale Gefälle ergibt sich daher immer nur rechnerisch in Abhängigkeit von Nennweite und Zufluss. Pauschale Aussage gibts da nicht.
Wenn ich Kanäle mit % (Prozent) Angaben seh bekomm ich wieder Gänsehaut. Das wird in ‰ (Promille) geplant.
Da du bei einer Verbandsgemeinde arbeitest könnte es aber auch Stadtentwässerung sein. Dann greift die DIN 1986-100 nicht mehr und du solltest die DWA-A 118 aufschlagen. Da gehts dann etwas anders vor. Wir fangen dann irgendwo zwischen 50 und 100 ‰ an mit Absturzschächten, Wirbelfallschächten oder Schwanenhals im Schacht vorzusehen. Aus der Fernen kann man da schlecht was zu sagen.
Dann siehe DIN1986-100 wie oben in #6 geschrieben:
Nennweite des geplanten Rohres und Q in l/s was an Schmutzwasser so anfällt. Kann ja sein, dass das kleine Bauvorhaben jetzt für ne 4 Personenhütte oder ne 40 Personenhütte ist. Das sollte der zuständige Planer jedoch aufgezeigt haben.
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