Hallo liebe Forummitglieder,
ich wurde von einem Freund gefragt, ob beim nachträglichen Ausbau des Spitzbodens als Wohnraum eine Dampfsperre erforderlich ist.
Ich habe mir hier schon mal ein paar Beiträge zum Thema durchgelesen. Leider waren die abschließenden Aussagen nicht ausreichend vollständig oder es waren nicht die selben Voraussetzungen. Deshalb eröffne ich einen neuen Thread.
Da beim Gebäudebau aufgrund der unterschiedlichen Ausführungen selten pauschale Aussagen getroffen werden können, habe ich meinen Freund gebeten, mir detailierte Angaben zu seinem Haus zu geben. Da sein Hausbau erst wenige Monate zurückliegt, konnte er mir mithilfe der Unterlagen sehr detailierte Angaben und sogar eine selbst angefertigte Zeichnung geben.
Es handelt sich um ein EFH, Satteldach 45°, Erd- und Obergeschoss sind luftdicht, Spitzboden nicht ausgebaut, Zugang zum Spritzboden über ausklappbare Bodentreppe, Spitzboden mit zwei Fenstern, keine Lüftungsanlage, Spitzboden soll als Wohnraum genutzt und daher auch beheizt werden.
Die Dachsparren sind 24cm breit und mit Klemmfilz (gelb) ausgestattet werden. Dieser soll auch im Spitzboden verwendet werden (ebenfalls gelb). Die Unterspannbahn (rot) wurde außerhalb der Dachsparren angebracht und ist diffusionsoffen Sd=0,02. Die Dampfsperre (blau) versiegelt das komplette Obergeschoss und soll einen Sd-Wert von >100 haben. Nun ist die Frage, ob zwischen Konterlattung und Dämmung eine Dampfsperre (grün) angebracht werden soll und ob diese den kompletten Spitzboden "versiegeln" soll. Also auch unter den Bodenbrettern.
Viele Grüße und vielen Dank schon mal für eure Zeit
Harald