Hallo,
ab wann darf morgens eine Baustelle neben einem reinen Wohngebiet anfangen zu bauen und somit Lärm zu erzeugen?
Sachlage: Neubau zur Errichtung eines 120 Betten Plege- und Wohnheimes direkt angrenzend an ein Wohngebiet.
Die ersten Arbeiten werden bereits 10 vor sechs Uhr morgens ausgeführt.
Erste schnelle Rechereche ergibt, das ab 7 Uhr morgens begonnen werden darf. Kann sich ein Bauunternehmer eine Ausnahmegenehmigung erwirken für einen früheren Beginn? Wenn ja wer ist hier von Behördenseite der Ansprechpartner?
Gibt es weitere Faktoren, die hier eine Rolle spielen, wie z.B. ob das Baugrundstück als Mischgebiet ausgewiesen ist oder ähnliches?
Danke für Einschätzungen hierzu.