Hallo,
ich würde gerne meine Garage überbauen, habe aber schon festgestellt, dass das wohl nicht ganz so einfach werden wird. Meine Anfrage beim zuständigen Bauamt hat mich nicht sonderlich weitergebracht: Ich soll mich mit dem Entwurfsverfasser und den Plänen beim Landratsamt um einen Termin bemühen. Leider habe ich weder das eine noch das andere und glaube eigentlich auch, dass es dafür noch viel zu früh ist, da ich nicht einmal weiß, ob das Ganze überhaupt irgendeine Aussicht auf Erfolg hat...
Vorweg: Ich bin absoluter Laie, habe viel herum gesucht und versucht mich halbwegs einzulesen, die Fragestellung scheint mir aber relativ speziell zu sein.
Das Haus befindet sich in Bayern. Das angehängte Bild zeigt die Situation:
- Es handelt sich um eine Doppelgarage (rot+grün)
- Die Garage schließt direkt an das Nachbargrundstück (rechts) an
- Genaue Maße für das Nachbargebäude habe ich nicht aber es ist, wie man sieht, nah und hoch
- Die Breite der Garage beträgt insgesamt etwa 6m, die Innenhöhe etwa 2,35m
- Auf dem Grundstück müssen mindestens zwei Stellplätze erhalten werden. Neben den beiden Garagenplätzen sind noch mindestens zwei Stellplätze in der Einfahrt vorhanden.
Mit Dingen wie Statik etc. möchte ich mich noch gar nicht beschäftigen. Die vordringlichsten Fragen, die beantwortet werden müssen, scheinen mir Abstände bzw. Abstandsflächen zu betreffen.
1) Ursprünglich wollte ich (fast) die gesamte Garage überbauen, nach meinen Recherchen scheint mir das aber absolut unmöglich. Selbst wenn der Nachbar bereit wäre, Abstandsflächen zu übernehmen, würden diese ja nicht nur auf dem Nachbargrundstück liegen, sondern sich außerdem mit denen des Nachbargebäudes überschneiden, was ausnahmslos verboten ist. Stimmt das so?
2) Die nächste Idee war die Garage nur zum Teil zu überbauen (blau), sodass an jeder Stelle der Minimalabstand von 3m zum Nachbargrundstück gewahrt wird. Das scheint wiederum nicht zu gehen, da die Garage und der Aufbau dann wohl eine "Einheit" (?) formen würden und dadurch die Garage ihr Privileg verliert, direkt am Nachbargrundstück stehen zu dürfen. Ebenfalls korrekt?
3) Falls das beides so stimmt, hätte ich nur noch eine Idee: Für die linke Garage (rot) wird eine "Nutzungsänderung" (?) vorgenommen. Ob das eine Werkstatt, ein Lagerraum, ein Hobbyraum oder sogar ein Wohnraum werden könnte, sei erstmal dahin gestellt. Die Idee wäre lediglich dafür zu sorgen, dass es keine Garage mehr ist und sie durch eine eingezogene Wand von der rechten Garage (grün) getrennt wird, womit diese dann wiederum die einzige Garage wäre. Da rot und grün nun keine Einheit mehr bilden, müsste ich jetzt doch eigentlich blau bauen können (nur über rot, siehe 2), ohne dass grün das Garagenprivileg verliert und ich irgendwelche Abstandsregeln verletzte... Vielleicht viel zu einfach gedacht aber eine gewisse Logik hat das ganze doch
Ich hoffe das ist halbwegs nachvollziehbar, ansonsten bitte einfach nachfragen :-). Ist das so denkbar oder habe ich irgendetwas wichtiges übersehen?
Für jede Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Christian