Hallo zusammen,
ich möchte auf meinem Grundstück eine genehmigungsfeie Garage errichten und habe folgendes Problem.
Auf dem Grundstück befindet ein Einfamilienhaus mit integrierter Doppelgarage (42m²). Garage und Haus haben eine gemeinsame Wand und die Garage war damals integraler Bestandteil der Baugenehmigung. Es gibt keinen Bebauungsplan.
Nun wollte ich eine genehmigungsfreie zusätzliche Garage laut § 61Brandenburgische Bauordnung errichten (bis 50m²) und habe mich diesbezüglich bei der Baubehörde informiert.
Dort sagte mir die zuständige Mitarbeiterin das das genehmigungsfrei nicht möglich sei, da auf dem Grundstück bereits eine Garage von 42m² vorhanden ist. Diese wird auf die genehmigungsfreien 50m² mit angerechnet.
Knackpunt ist wahrscheinlich der §61 Absatz d.
Ich denke aber die vorhandene Garage kann nicht angerechnet werden, da sie ja genehmigt wurde. Da greift § 61 doch gar nicht.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Danke im voraus.