... und nochmal Diebstahl. Diesmal aber nur theoretisch
VOB-Vertrag
Zahlung nach § 16 Abs. 1 lit. 1 VOB/B für "auf der Baustelle angelieferte Stoffe und Bauteile" gegen Übertragung des Eigentums an den AG.
Wenn diese Materialien entwendet oder beschädigt werden, bevor sie eingebaut wurden, wer muss dann den Schaden tragen?