Auf einer Baustelle wurde Bauzaun gestohlen. Der Bauzaun wurde im Rahmen seines Auftrags durch den Rohbauer errichtet.
Eine klare Zweckbestimmung für den Bauzaun fehlt in der Ausschreibung.
Es handelt sich um einzelne Aufträge nach VOB.
Frage 1
Wer kommt für den Schaden auf? Auftraggeber oder Unternehmer?
Frage 2
Kann der Unternehmer die Neuerrichtung des gestohlenen Buzauns bis zur Klärung der Frage 1 verweigern?
Frage 3
Wer haftet, wenn in der Zwischenzeit auf Grund des fehlenden Bauzauns jemand zu Schaden kommt?