Sicherheitseinbehalt bei insolventer Firma

  • Hallo,

    wir machen eine Kernsanierung und haben mit jedem Gewerk einen Bauvertrag in dem auch ein Sicherheitseinbehalt von 5% vereinbart ist.

    Nun ist ein Unternehmen insolvent und dies wird von der Insolvensverwalterin abgewickelt. Von ihr haben wir auch eine Schlussrechnung erhalten. Bei dieser werden wir auch die 5% Sicherheitseinbehalt abziehen.

    Nach 5 Jahren müssen wir den Sicherheitseinbehalt ja auszahlen. Wie verhält sich das bei einer Firma die durch die Insolvenz aufgelöst wird. Muss das an die Insolvenzverwalterin gezahlt werden oder wie läuft das dann ab?

    • Offizieller Beitrag

    ... Bauvertrag in dem auch ein Sicherheitseinbehalt von 5% vereinbart ist. ... Nun ist ein Unternehmen insolvent ... Nach 5 Jahren müssen wir den Sicherheitseinbehalt ja auszahlen. Wie verhält sich das bei einer Firma die durch die Insolvenz aufgelöst wird. Muss das an die Insolvenzverwalterin gezahlt werden ... ?

    Wenn keine besonderen Regelungen getroffen wurden: Ja, wird an Insolvenzverwalterin gezahlt.


    Achtung, es wird bei Anwendung / Vereinbarung über Anwendung der VOB / B oft übersehen, dass der Einbehält bereits nach 2 Jahren auszuzahlen ist, soweit er nicht sowieso durch eine Bürgschaft abgelöst wurde. Der Sicherheitseinbehalt läuft nämlich nach VOB / B kürzer als die Gewährleistungszeit!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • In unseren Verträgen steht drin, das der Sicherheitseinbehalt für die Dauer der Gewährleistung von 5 Jahren einbehalten wird.

    Unternehmen die uns eine Bürgschaft vorgelegt haben, ist die Dauer auch 5 Jahre. Erst danach müssen wir den Schrieb wieder zurück schicken.


    Vielen Dank für Deine Antwort!

  • Achtung, es wird bei Anwendung / Vereinbarung über Anwendung der VOB / B oft übersehen, dass der Einbehält bereits nach 2 Jahren auszuzahlen ist, soweit er nicht sowieso durch eine Bürgschaft abgelöst wurde. Der Sicherheitseinbehalt läuft nämlich nach VOB / B kürzer als die Gewährleistungszeit!

    Muss der Sicherheitseinbehalt, der nach VOB bei einer Abschlagsrechnung einbehalten worden ist, zwei Jahre nach Erhalt der Abschlagsrechnung oder zwei Jahre nach Erhalt der Schlussrechnung zurückgezahlt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Muss der Sicherheitseinbehalt, der nach VOB bei einer Abschlagsrechnung einbehalten worden ist, zwei Jahre nach Erhalt der Abschlagsrechnung oder zwei Jahre nach Erhalt der Schlussrechnung zurückgezahlt werden?

    nach VOB zwei Jahre nach der Abnahme

    • Offizieller Beitrag

    Nach 5 Jahren müssen wir den Sicherheitseinbehalt ja auszahlen.

    Dann würde ich nach ca. 4,5 Jahren genau prüfen, ob es ggf. Gewährleistungsmängel gibt.

    Ich glaube kaum, dass sich eine Insolvenzverwalterin darum kümmern wird, wenn die Firma fertig abgewickelt ist.

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)