Ich wurde beauftragt, eine bautechnische Bewertung dieser Situation abzugeben:
Diese Situation entstand in Berlin einem Gebäude der Klasse 5 von ca. 1910 während des Dachgeschossausbaus zu drei "hochwertigen" Wohneinheiten. Hier wurden eine neue Abwasserleitung und eine neue Trinkwasserleitung durch das Treppenhaus verlegt. Eine vertikale Fortführung der bestehenden Leitungen - wie in der Teilungserklärung für diesen Fall vorgesehen - ist nach pauschaler Aussage des Fachplaners TGA "technisch nicht möglich".
Ich sehe da akut zwei gravierende Probleme. Was sehrt und denkt ihr, geschätzte Expertinnen und Experten dieses Forums?
A propos "hochwertig": Das Gebäude liegt direkt an der lautesten und am stärksten mit Luftschadstoffen belasteten Straße des Landes Berlin.