Moin,
Wir haben ein Reihenhaus mit Wintergarten, dieser ist von der Vorbesitzern bereits erachtet worden und auch im Grundbuch eingetragen. Nun wollten wir den Wintergarten erneuern und um ca. 30 cm erhöhen um ihn besser in der Wand verankern zu können. Dazu haben wir ein Bauantrag gestellt, dieser wurde mit dem Hinweis, dass sowohl GFZ als auch GRZ überschritten seien abgelehnt. Was uns verwundert, denn weder die GRZ noch die GFZ werden durch die Erneuerung geändert sondern lediglich der Wintergarten auf die normale Geschosshöhe (Verankerung in der Zwischendecke Erdgeschoss/1. OG).
Das Gespräch mit dem Bauamt wollen wir nicht direkt suchen, da wir schon arbeiten durchgeführt haben und auch noch nicht die volle Lage durchblicken. Vielleicht kann uns jemand Tips geben.
Danke
DocDucati