Hallo,
ich wohne in Bayern. Ich besitze eine Lagerhalle (rechts auf dem Lageplanbild), die auf
der Grenze (11m) zum Nachbarn steht. Die Halle hat eine 30cm dicke Brandwand.
Der Nachbar hat dort direkt seine Scheune (links auf dem Lageplanbild) auf der Grenze angebaut. Der Fall ist ja so ähnlich
wie bei einer Doppelhaushälfte, nur eben momentan unbewohnt. Nun meine Frage: Darf ich die Halle bis zur
Grenze ausbauen oder muss ich 3m Abstand einhalten und Ich darf die Halle in
diesem Bereich nicht ausbauen ?
Danke.