Abdichtung der Nachbarsgarage

  • Guten Abend liebe Gemeinde,


    Wir haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet bekommen und gebaut. Der Nachbar hat seine Garage direkt an unserer Grundstücksgrenze gebaut. Er war letztes Jahr fertig.

    Nun haben wir unser Grundstück bis Straßenniveau mit Humus aufgefüllt. ( auch bis zur Garage des Nachbars) Nun kommt der Nachbar und meint, dass wir auch für Abdichtung seiner Garage zuständig sind und sollen entlang der Garage Noppenfolie einbauen. 9m lang.

    Meine Frage: Wer ist für solche Maßnahmen zuständig?

    Muss der Nachbar sein Gebäude doch selbst schützen oder?

    Ich würde gerne wissen, wie in diesem Fall die rechtliche Lage ist?

    Ich wohne in Bayern


    Danke im Voraus

    Tina

  • xnet

    Hat den Titel des Themas von „Abdichtung der“ zu „Abdichtung der Nachbarsgarage“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Auf einem Nachbargrundstück habt ihr nichts aufzuschütten, auf eurem Grundstück dürft ihr im Rahmen der gesetzlichen Reglungen (BauPO, B.Plan, BGB, Nachbarrecht ...) auffüllen. Wenn die Garage an der Grenze steht und dem Nachbarn vor dem Bau bekannt war, bis zu welcher Höhe ihr aufschütten wollt, war es an ihm, auch so hoch abzudichten.

    sein Sockel ist schon abgedichtet!

    Also ist das Thema Abdichtung erledigt. Die Abdichtung des Nachbarn kann aber für die weitere fachgerechte Ausführung die Anordnung einer Schutzschicht erfordern, welche die äußere Abdichtung des Nachbarn vor mechanischen Beanspruchungen, gar Beschädigungen schützt. Dies hängt vom eingesetzten System ab. Sollte dies der Fall sein, so sollte der Nachbar diese erforderliche Schutzschicht vor Eurer Auffüllung informiert werden, damit er den Schutz rechtzeitig einbauen kann. Habt ihr den Nachbarn nachweisbar rechtzeitig informiert, dass ihr auffüllen wollt? Geschah dies zwei Wochen, je nach Nachbarrecht eher 30 Tage vorher?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    • Offizieller Beitrag

    Nun haben wir unser Grundstück bis Straßenniveau mit Humus aufgefüllt. ( auch bis zur Garage des Nachbars)

    Ich kann hier noch keine Aufschüttung erkennen.


    Wie war die Geländehöhe bevor Ihr gebaut habt?

    Ist die Gländehöhe auf Eurem Grundstück in etwa gleich hoch wie beim Nachbarn?

    Wer war zuerst fertig mit bauen?

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Auf einem Nachbargrundstück habt ihr nichts aufzuschütten, auf eurem Grundstück dürft ihr im Rahmen der gesetzlichen Reglungen (BauPO, B.Plan, BGB, Nachbarrecht ...) auffüllen. Wenn die Garage an der Grenze steht und dem Nachbarn vor dem Bau bekannt war, bis zu welcher Höhe ihr aufschütten wollt, war es an ihm, auch so hoch abzudichten.

    Also ist das Thema Abdichtung erledigt. Die Abdichtung des Nachbarn kann aber für die weitere fachgerechte Ausführung die Anordnung einer Schutzschicht erfordern, welche die äußere Abdichtung des Nachbarn vor mechanischen Beanspruchungen, gar Beschädigungen schützt. Dies hängt vom eingesetzten System ab. Sollte dies der Fall sein, so sollte der Nachbar diese erforderliche Schutzschicht vor Eurer Auffüllung informiert werden, damit er den Schutz rechtzeitig einbauen kann. Habt ihr den Nachbarn nachweisbar rechtzeitig informiert, dass ihr auffüllen wollt? Geschah dies zwei Wochen, je nach Nachbarrecht eher 30 Tage vorher?

    Seine Garage steht direkt an unserer Grundstücksgrenze, wir haben bis Straßenniveau aufgefüllt.
    Der Nachbar hat auch gewusst, wie hoch und dass wir Auffüllen werden. Es wurde schon vor Monaten besprochen. Er hat auch nichts wegen Noppenfolie oder Sonstiges gesagt, sonst würde ich es auch vorher machen. Nun nachdem es fertig ist, kommt er mit dieser Forderung. Leider nicht schriftlich...

  • Ich kann hier noch keine Aufschüttung erkennen.


    Wie war die Geländehöhe bevor Ihr gebaut habt?

    Ist die Gländehöhe auf Eurem Grundstück in etwa gleich hoch wie beim Nachbarn?

    Wer war zuerst fertig mit bauen?

    Es ist auch keine Aufschüttung, der Nachbar hat selbst sein Grundstück ca. 15cm aufgeschüttelt.

    Durch Gründung von Garagentreifenfundamenten wurde durch seine Baufirma die Ursprungsgelände auf unserem Grundstück sowieso verändert.
    Das wurde auch so gelassen, da seine Baufirma noch Abdichtung und Verputzarbeiten machen wollten und uns hat es nicht gestört.

    Der Nachbar war mit seiner Garage zuerst fertig.