Servus,
ich habe vor kurzem ein kleines Reihenmittelhaus geerbt und möchte dieses Sanieren und umbauen. Um meine vielen Ideen und finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen habe ich einen Architekten mit einer Entwurfsplanung beauftragt. Einfach um herauszufinden was möglich ist.
Diese wurde anhand eines groben Aufmasses, das von mir selber gemessen wurde, durchgeführt. Es handelt sich also nur um einen groben Erstentwurf mit zugehöriger Kostenaufstellung des Architekten.
Ich hatte dem Architekten zunächst mitgeteilt das mein Budget bei 180.000€ liegt. Nach einen Besichtigungstermin hat er mitgeteilt dass es schwierig werden würde meine Wünsche mit diesem Budget zu realisieren.
Daraufhin habe ich ihm eine Budget von maximal 220.000€ genannt.
Nach ca. 2 Wochen hat der Architekt einen Entwurf mit geschätzten Gesamtkosten von 313.000€ präsentiert. Davon 214.000€ Bau-, der Rest Nebenkosten, präsentiert.
Auf meine Mitteilung dass der Entwurf zwar ganz toll ist, aber das Budget deutlich überschreitet, habe ich von ihm nur die Rechnung für seine Tätigkeit erhalten.
Zudem hatten wir uns auf einen Pauschalbetrag geeinigt, auf den er zusätzlich die Umsatzsteuer aufgeschlagen hat. Was aus meiner Sicht nicht mit Grundsätzen des Verbraucherschutz in Einklang steht.
Zum einen habe ich nun einen für mich wertlosen Entwurf, zum anderen ist die Rechnung höher als vereinbart.
Man könnte natürlich argumentieren, dass die Baukosten im genannten Budgetrahmen liegen. Wenn ich jedoch ein Gesamtbudget von 220.000 nenne, ist aus meiner Sicht selbstverständlich das Nebenkosten enthalten sind. Zum anderen hätte ich erwartet dass der Architekt entweder einen neuen Entwurf erstellt der im Budgetrahmen liegt oder frühzeitig mitteilt dass er nicht im Stande ist den Bau mit den vorhandenen Mitteln zu realisieren.
Was würdet ihr mir in einem solchen Fall raten? Ein schriftlicher Vertrag wurde nicht geschlossen.
Vielen Dank