Hallo zusammen!
Ich wohne in Niedersachsen und besitze ein EFH aus dem Jahr 2018. Da mir die Französische Balkone optisch nicht gefallen,
möchte ich diese gern austauschen/ austauschen lassen. Auf der Suche nach einem Ersatz bin ich von einem Metallbauer darauf hingewiesen worden,
dass eine Verankerung der Balkone immer im eigentlichen Mauerwerk (in meinem Falle Poroton) zu erfolgen hat. Eine Montage nur in der Verblendfassade (Klinker) wäre unzulässig.
Ist das korrekt? Wären also alle Balkone die nur an der Klinkerfassade oder in der Fensterlaibung (ebenfalls Verblendfassade) verankert werden unzulässig?
Gibt es z.B. eine DIN-Norm in der genau beschrieben ist wie die Befestigung auszusehen hat?
Vielen Dank und beste Grüße!
Peter