Danke, es ist das selbe Thema. Der Verfassungsschutz darf in der Öffentlichkeit nicht behaupten oder sagen, dass die AfD nicht mehr als gesichtert rechtsextrem benannt werden darf. Und dies hat ein Gericht entschieden. Medien dürfen dies weiterhin.
Nein, das hat kein Gericht entschieden. Die AfD hat den Verfassungsschutz abgemahnt und eine Frist für eine Unterlassungserklärung gesetzt. Diese Unterlassungerklärung hat der Verfassungsschutz getätigt. Die Klage auf Unterlassung ist noch anhängig, darüber wurde noch nicht entschieden. Aktuell verzichtet der Verfassungsschutz also ohne gerichtliche Erklärung "freiwillig" darauf, die AfD in der Öffentlichkeit als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen.
Nochmal: Es gibt (bisher) kein Urteil, das dem Verfassungsschutz verbietet, die AfD als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen. Wenn es so läuft, wie bei der Einstufung als "Verdachtsfall", wird es das Urteil auch nie geben. Dort gab es nämlich das gleiche Spiel: Die AfD verlangt eine Unterlassungserklärung, der Verfassungsschutz kommt dieser nach, im Hauptsacheverfahren bekommt der Verfassungsschutz recht, weil er dort entsprechende Beweise vorgelegt hat.