fikitves (!) Beispiel:
Ein älterer Herr hat bei sich eine Pelletsheizung einbauen lassen. Die Anlage war störanfällig/nervte ihn/... und nach einigen Jahren hat er genug davon und möchte eine Gasbrennwerttherme, da er sowieso Gas im Haus hat. Er darf das ja nicht einfach so.
Der Kaminkehrer muss das überprüfen aufgrund §26b Abschnitt 2 Satz 1, der verweist auf §11 Absatz 1 Satz 2, die wiederum auf Abschnitt 4 mit den §§ 13 - 15.
1) Ich suche noch die 40% Regelung. Die besagt meines Wissens, dass man unter bestimmten Umständen, also mit Ersatzmaßnahmen so etwas schon tun darf und zwar muss daraufhin das Gebäude gerechnet werden. Dann darf der Primärenergiebedarf nicht mehr als 140% des (und da bin ich jetzt unsicher) Referenzgebäudes (also Neubau) betragen oder nicht mehr als 140% des Gebäudes (also Bestand).
Heißt ja im Klartext, Ersatzmaßnahmen wie eine Solaranlage oder Dachdämmung oder Fenstertausch könnten diesen Heizungstausch gas statt Pellets möglich machen.
2) Hattet ihr schon mal so einen Fall?