Asbest in Aussenisolierung?

  • Guten Tag liebe Community,


    wir haben uns vor einem Jahr eine Immobilie zu gelegt und planen nun unsere Terrasse zu renovieren. Dazu würden wir gerne das bisherige Dach ersetzen und verlängern. Dazu müssten wir Teile der bisherigen Isolierung des Nachbarns entfernen.


    Wir haben die Besonderheit, dass der Anbau des Nachbarn unser Grundstück und Terrasse links abschließt. Uns scheint es so, als wäre die Aussenisolierung des Anbaus des Nachbarns älter und besitzt Asbest. Was meint ihr, s. Bild?


    Wir haben eine kleine Tochter und haben Sorge, dass die Verkleidung potenziel schädlich für sie ein könnte. Was ist eure Meinung dazu?


    Vielen Dank für das Feedback und Unterstützung!


    Gruß

  • a) Obb diese Isolierung eurer Meinung Asbest beinhaltet;


    b) in dieser Form gefährlich für spielende Kinder im Garten ist.


    Vielen Dank für Feedback!

    • Offizieller Beitrag

    Die grauen Platten sind Fassaden- oder Dachplatten, keine Isolierung und eine Dämmung ist allenfalls dahinter.


    Die Wandverkleidung des Nachbarn dürft ihr nur mit dessen Zustimmung anfassen - wenn sie auf seinem Grundstück ist.


    Ob ein Material Asbestfasern enthält, lässt sich sicher nur durch eine Analyse ermitteln. Diese kostet wenige hundert €.


    Es gibt keinen gesetzlichen Zwang, Baustoffe mit darin gebundenen Asbestfasern auszutauschen. Die sind eventl. vorhandene Fasern gebunden. Für spanende / zerstörende Arbeiten daran gibt es aber strenge Anforderungen und deren Nichteinhaltung kann sehr teuer werden. Insofern sollte die Frage nach Fasern in den Platten zuerst sicher geklärt werden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    • Offizieller Beitrag

    Sieht nach Wellzementplatten aus, die deutlich älter als 30 Jahre sind. Also vermutlich asbesthaltig.

    Aber dieser Asbest ist stark gebunden und deshalb ohne mechanische Bearbeitung unkritisch. Nur das Sägen, Schleifen, Bohren und bereits das mechanische Säubern mittels Besen und noch schlimmer Kärcher, setzt die bösen Fasern frei. In Deinem Falle wird bereits das Abreißen der Weinranken zu einer Freisetzung führen.

    Warum muss denn die Wandverkleidung (eine Isolierung ist das nicht) überhaupt ab, wenn Du das Dach verlängern willst?


    PS:

    Das passiert, wenn man zwischendurch längere Telefonate führt. Dann wird man von den Kollegen überholt.

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben eine kleine Tochter und haben Sorge, dass die Verkleidung potenziel schädlich für sie ein könnte. Was ist eure Meinung dazu?

    Selbst wenn die Platten asbesthaltig sein sollten, was zu überprüfen wäre, stellen diese noch keine Gefahr dar, so lange niemand daran herum spielt. Nicht mechanisch bearbeiten, also kein Sägen, Fräsen, Bohren, und es passiert auch nichts.


    Wie alt die Platten sind, das lässt sich so nicht sagen. Form und Zustand lässt vermuten, dass sie absbesthaltig sein könnten, aber Gewissheit gibt nur eine Analyse.

  • Hallo zusammen,


    Vielen Dank für das Feedback.


    Laut der Terrassenbauer ist es notwendig die Wandverkleidung zu entfernen, wenn das Dach erweitert/verlängert werden soll. Theoretisch müssten wenige Platten für die Erweiterung entfernt werden.


    Ist der wachsende Wein auf den Platten ist keine Gefahr? Nicht das dadurch sich der Asbest löst?


    Laut Grundschnitt ragt die Verkleidung auf unser Grundstück.


    Viele Grüße

  • Ja vermutlich sind das asbesthaltige Platten...wie die anderen oben schon sagten

    Von den Platten selber geht keine Gefahr aus...auch die Pflanzen ändern daran nix

    Solche Platten gibt es auf alten Dächern ( Scheunen, Garagen etc) noch sehr viele...man sieht sie nur meist nicht oder fallen nicht auf

  • Der Wein an sich ist eher keine Gefahr. Allerdings ist es nicht möglich, den im Einklang mit TRGS 519 zu entfernen. Also sollte es auch im Interesse des Nachbarn sein, die Dinger loszuwerden.

  • Ist der wachsende Wein auf den Platten ist keine Gefahr? Nicht das dadurch sich der Asbest löst?

    Wenn die Befestigung sich ob des Gewichts des Weins löst, ist der Bekleidung mit oder ohne Asbest eine Gefahr. So eine Platte auf dem Kopf kommt gar nicht gut.

    Auch bei Grenzüberbauung gehört die Bekleidung immer noch dem Nachbarn! ->Sachbeschädigung!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen