Ein Hallo an die Experten da draußen.
Ich habe folgende Fragen, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt.
Wir (Kommune in Bayern) haben wegen einer Sanierungsmaßnahme div. Gewerke öffentlich ausgeschrieben.
Nach der Submission, der Prüfung und der Vergabe durch den Bauausschuss haben wir die Bieter entsprechend mit einem Schreiben über den Ausgang der Ausschreibung informieren (offizielles Absageschreiben und Auftragsschreiben). Soweit so gut.
Nun geschieht es teilweise, dass Lieferanten, Hersteller und dergleichen das Submissionsergebnis (bzw. den erfolgreichen Bieter) von uns erfahren wollen. Wie sieht es mit ausführenden Firmen aus, die sich nur die Ausschreibungsunterlagen besorgt haben, aber kein Angebot eingereicht haben? Darf ich als Ausschreiber das Submissionsergebnis bzw. Informationen über den "Gewinner" der Ausschreibung an Dritte weiterleiten?
Wie ist dieser Sachverhalt in der VOB geregelt?
Bei der Weiterleitung von Informationen bzgl. wer die Fachbauleitung durchführt stellt sich mir die gleiche Frage. (Hier sehe ich persönlich aber keine Hindernisse die Namen weiterzugeben).
Beste Grüße
FriFi