Liebe Forenmitglieder!
Wir
haben leider große Probleme mit unserer Baufirma, die als GU für unser EFH beauftragt
wurde.
Da
wir zu der Baufirma im Internet weder positive noch negative Einträge gefunden
haben, haben wir uns die Bilanz des Unternehmens besorgt. Darin war
ersichtlich, dass das Unternehmen sehr verschuldet ist.
Wir
haben den Verkäufer (welcher nebenbei auch selbständiger Finanzberater) ist,
noch vor Vertragsabschluss mit diesen Zahlen konfrontiert. Dieser meinte, dass
die Überschuldung rein steuerliche Gründe hätte und wir uns keine Sorgen machen
müssen, da man sich innerhalb der Firmengruppe (der Gesellschafter hat über
verschachtelte Konstruktion noch 30 andere Firmen) bei Bedarf jederzeit mit Geld
und Personal gegenseitig aushilft. Dies Aussage wurde vor mehreren Zeugen
getätigt. Weiters meinte er, dass es die Firma bestimmt noch lange geben wird,
da er sich erst vor kurzem selbst in die Firma eingekauft hat. Da er eben auch
Finanzberater ist, haben wir ihm diesbezüglich vertraut.
Der
Vertrag beinhaltet einen Fixpreis mit entsprechender Leistungsbeschreibung.
Bezahlung je nach Baufortschritt anhand eines Zahlungsplanes.
Im
August 2019 war der Verkäufer, welcher auch der Baustellenkoordinator war, auf
unserer Baustelle und hat die Fenster ausgemessen. Zu diesem Zeitpunkt war der
Glattstrich noch nicht fertig, Parapethöhe und Giebelwände noch nicht
aufgemauert.
Im
Zahlungsplan wurde eine Zahlung zum Zeitpunkt der „Fensterbestellung“
vereinbart. Wir haben mit dem Verkäufer besprochen, welche Fenster wir möchten
und waren auch bei einem Fensterhersteller und haben unsere Auswahl definiert.
Ende August kam von unserem GU die Rechnung zur Fensterbestellung. Diese haben wir
im Glauben, dass die Bestellung nun abgeschlossen sei, auch bezahlt. Das waren
30.000 EUR. Der zweite Teilbetrag ist lt. Zahlungsplan bei der Fensterlieferung
fällig.
Nachdem
uns der GU auf mehrfaches Nachfragen keinen Liefertermin für unsere Fenster
mitgeteilt hat, haben wir bei der Fensterfirma direkt nachgefragt. Diese
teilten uns mit, dass keine Fensterbestellung bei ihnen eingegangen sei.
Seit
diesem Zeitpunkt diskutieren wir mit dem GU über die Rückzahlung unserer Anzahlung.
Bzw. den Abschluss unserer Fensterbestellung bei der Fensterfirma.
Fakt ist:
dass
wir von mehreren Kunden des GU wissen, dass deren Baustellen ebenfalls nicht
abgeschlossen oder weiterbearbeitet werden.
Auch
mehrere Lieferanten vom GU nicht bezahlt wurden, daher will auch die
Fensterfirma nicht mehr mit diesem zusammenarbeiten.
Einige
der ehemaligen Mitarbeiter haben ihr Gehalt nicht mehr bekommen.
Im
November 2019 wurde der GU, ohne Information an die Kunden verkauft. Der neue
GF sei dafür zuständig offene Forderungen einzuholen. Der alte GF und der
Verkäufer sollen angeblich noch die offenen Baustellen fertigstellen. Machen in
der Realität jedoch nichts außer Zeit schinden.
Der GU möchte unsere Anzahlung nur abzüglich ihm entstandener Kosten zurückzahlen. Dies wären nur 10.000 unserer angezahlten 30.000. Eine genaue Kalkulation möchte er uns nicht vorlegen, sein Deckungsbeitrag bewege sich allerdings zwischen 30 und 50% und auf diesen kann er auch nicht verzichten. Jedoch wurde seinerseits nur mehr der Glattstrich hergestellt…
Im
Vertrag wurde festgehalte, dass bei Vertragsstornierung eine Pauschale von x%
zu erstatten ist.
Unsere Fragen nun:
-) Kann man den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung oder Betrug anzeigen? Es wurden ganz klar Zusagen getätigt, die sich nicht bewahrheitet haben.
-) Der GU verzögert seine Leistungen und wir möchten dementsprechend aus dem Vertrag raus um mit einer anderen Baufirma weiterbauen zu können. Wir wissen von der Fensterfirma, dass der GU seine Verpflichtungen lt. Vertrag nicht erfüllen kann, da diese mit ihm nicht mehr zusammenarbeitet. Die Leistung also unmöglich ist. Eigentlich müsste dieser den Vertrag also stornieren und uns die Stornokosten + unserer Anzahlung erstatten. Kann man dies einklagen?
-) Die 30.000 EUR wurden nicht zweckmäßig für die Fensterbestellung verwendet, kann der GU wirklich einen Teilbetrag einbehalten oder muss dieser die gesamte Anzahlung rückerstatten? Kann dies ebenfalls als Täuschung oder Betrug angesehen werden? Da das Geld unzweckmäßig verwendet wurde?
-) Kann Betrug direkt bei der Polizei angezeigt werden oder muss dies über einen Anwalt erfolgen?
Wir sind über jeden Hinweis und Tipp sehr dankbar!
Viele Grüße
Herbert