Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich haben vor einer Weile ein Einfamilienhaus erstanden, das teils von einer hohen Hecke, teils von einem blickdichten Holzzaun umgeben ist (beides ca 1,80m). Nun steht im Bebauungsplan folgendes:
"Als Einfriedigungen an Nachbargrenzen in Gebieten der offenen und geschlossenen Bauweise ist die Errichtung von durchsichtigen Einfriedigungen oder Hecken bis zu einer Höhe von 1,25m zulässig. "
Darf das Grundstück somit generell, auch an den Straßen, nur mit einem Zaun (nicht blickdicht) oder einer Hecke eingegrenzt werden oder bezieht sich das nur auf die Seiten , an denen Nachbarsgrundstücke grenzen.
Mit freundlichen Grüßen