Hi,
Heute ist das Gutachten gekommen und mir als Laie sind hierzu einige Fragen offen geblieben.
Den Schriftsatz werde ich dann auch hochladen.
1)Wie oft wird eine Drainage gespült und gewartet ?
Ist das vom G-SV so ok ?
2) Die Rückstausicherung für die Drainage soll durch eine Klappe sichergestellt werden.Ist so eine Klappe Stand der Technik.Oder entspricht sie der anerkannten Regel der Technik ?
Was mir auch unklar ist,das es bei einem Rückstau aus der Kanalisation die Klappe sich schliesst,wie wird das weiter anfallende Niederschlagswasser vom Dach und der Drainage abgeleitet ? Wenn die Klappe geschlossen ist,Kann doch kein Niederschlagswasser mehr abgeleitet werden.Da müsste doch noch ein Sickerbrunnen zusätzlich eingebaut werden,oder ?
3) Haftung muss rechtlich geklärt werden ?Wieso ?
Der G-SV ist ja jetzt nicht mehr als G-SV tätig.Als Entwurfsplaner der Drainage haftet er doch dafür,wenn sein toller vorschlag nicht funktioniert.
Meine Idee ist nun,über mein Anwalt eine Haftungserklärung zu erstellen,wo der G-SV unterschreiben soll.Das er für alle schäden aufkommt was durch die nicht funktionierende
Drainage verursacht wird.