Gutachten G-SV und rechtliche Fragen

  • Hi,


    Heute ist das Gutachten gekommen und mir als Laie sind hierzu einige Fragen offen geblieben.

    Den Schriftsatz werde ich dann auch hochladen.


    1)Wie oft wird eine Drainage gespült und gewartet ?

    Ist das vom G-SV so ok ?


    2) Die Rückstausicherung für die Drainage soll durch eine Klappe sichergestellt werden.Ist so eine Klappe Stand der Technik.Oder entspricht sie der anerkannten Regel der Technik ?

    Was mir auch unklar ist,das es bei einem Rückstau aus der Kanalisation die Klappe sich schliesst,wie wird das weiter anfallende Niederschlagswasser vom Dach und der Drainage abgeleitet ? Wenn die Klappe geschlossen ist,Kann doch kein Niederschlagswasser mehr abgeleitet werden.Da müsste doch noch ein Sickerbrunnen zusätzlich eingebaut werden,oder ?


    3) Haftung muss rechtlich geklärt werden ?Wieso ?

    Der G-SV ist ja jetzt nicht mehr als G-SV tätig.Als Entwurfsplaner der Drainage haftet er doch dafür,wenn sein toller vorschlag nicht funktioniert.

    Meine Idee ist nun,über mein Anwalt eine Haftungserklärung zu erstellen,wo der G-SV unterschreiben soll.Das er für alle schäden aufkommt was durch die nicht funktionierende

    Drainage verursacht wird.

  • Ist die Entwurfsplanung nicht auch mit einer Zeichnung wie das ganze aussehen soll.

    Bis jetzt haben wir nur ein Schriftsatz erhalten.Wo wir unterschreiben sollen.

    Das ist eher eine Anfrage statt ein 2600 euro teuren Entwurf

  • Meine Idee ist nun,über mein Anwalt eine Haftungserklärung zu erstellen,wo der G-SV unterschreiben soll.Das er für alle schäden aufkommt was durch die nicht funktionierende

    Drainage verursacht wird.

    Mein Tipp: so ein vom G-SV unterschriebenes Schreiben bekommst du nicht. Ein gerichtlich bestellter SV haftet vom Gesetz her nicht, er gibt lediglich unverbindliche Tipps, was man so machen könnte.


    Warum sollte er sich freiwillig in Haftung begeben? Das Geld für sein Gutachten bekommt er so oder so, mit so einem Schreiben wird es nicht mehr ... Da wäre er dumm, auch noch Haftung zu übernehmen.

  • rodop

    Ja da werden wir aber nicht weiter kommen.

    Wieso soll ich was unterschreiben,was ich für falsch halte.

    Er weicht wie gewohnt,von den tatsächlichen Fragen ab.Es gibt laut ihm einige System die für Drainagen gibt.

    Also Rückstausicherung/Klappe


    Die Frage war aber,er soll eins der Systeme bennen.Das auch der anerkannten Regel der Technik entspricht.

    Ob es sowas in der DIN 4095 gibt ?

    Oder regelt das eine andere Norm.


    Das ist jetzt Aufgabe vom Anwalt.Am besten wäre es,die G-SV übernehmen alles.

    Entwurfsplanung,Entwässerungsplanung,beauftragen Von Fachplaner,Unternehmen und Handwerker.

    Und die Überwachung der Ausführung.


    Das soll mein Anwalt den Gericht vorschlagen.Die G-SV sind ja davon überzeugt,das ihre Drainage funktioniert.


    Ich habe bei drei Unternehmen angefragt,die solche Arbeiten durchführen.

    Wo sie abschnittsweise abgraben um einen Grundbruch zu vermeiden,haben alle abgelehnt.

    Die Gefahr das ihnen unterstellt wird,sie haben was falsch gemacht,wenn es zu Schäden kommt,ist zu groß.


    So ein Schaden würde den meisten Unternehmen das Genick brechen.


    Alles aus einer Hand,also unter der Regie der G-SV wäre doch die richtige Lösung.

  • Ja wenn er sich weigert und ich das so auch nicht annehmen,was ist dann ?

    Das geht glaub ins rechtliche.Da wird mein Anwalt wohl was zutun bekommen.



    Wir befinden uns ja eigentlich nicht mehr so richtig im Beweisverfahren.

    Es geht ja hier eigentlich schon um die Sanierung.

    Die noch nicht geklärt ist

  • ja das ist sicherlich eine Frage für den Anwalt ... auf jeden Fall ist es so, dass der gerichtlich bestellte Sachverständiger dafür nicht haftet, wenn Du seinen Vorschlag umsetzen wirst ...

  • ja und ich darf mich wieder jahrelang im Rechtstreit damit rumschlagen.

    Das Unternehmen,wenn es überhaupt einer macht,wird behaupten,es wurd so ausgeführt wie es geplant war.

    Also war die Drainage nicht die Lösung.

    Der G-SV ist 70 Jahre.Wenn in 5 Jahren die Drainage steht,ist er in Ruhestand oder ihn gibt es nicht mehr.

    Und ich stehe dann da,mit einem Abrisshaus.


    Weil laut G-SV ist die Drainage die einzige Lösung.

    Und wenn sie nicht funktioniert,dann bedeutet es Abriss.


    Und unser Untergang

  • Die G-SV sind ja davon überzeugt,das ihre Drainage funktioniert.

    und der Richter wird ihnen selbstverständlich glauben, denn es sind ja vereidigte Sachverständige, die kennen sich aus - im Gegensatz zu dir und deinem Anwalt, ihr seid beide nicht vom Fach.

    Sieht nicht gut aus dieser Verfahrensverlauf....=o

  • feelfree

    Ja das Gericht nimmt immer den leichten Weg.Wenn der G-SV das so sieht,wird es stimmen.

    das ist nicht der leichte Weg, sondern der einzig vernünftige. Wozu ein Gutachten erstellen lassen von Fachleuten, wenn dem hinterher nicht geglaubt würde.

    Das hilft wohl einzig und allein ein (privates) Gegengutachten. Kostet halt nochmal...

  • Kann man einen eine Drainage aufzwingen,wenn man nicht für die späteren Probleme haften will.

    Das Gericht zwingt nichts auf - die machen nur einen Vorschlag, geben also nur unverbindliche Tipps, wie man die Mängelbeseitigung machen KÖNNTE ... Du kannst Dir auch Deine eigene Methode zur Mängelbeseitigung ausdenken und diese selber beauftragen+bezahlen. Das ist Dir natürlich freigestellt ...


    So weit zum Thema Haftung am Bau ...

  • Eher Wunschdenken vom G-SV

    Alles seltsam.Er fragt telefonisch beim LA an.Woher weiss ich was er dem LA erzählt hat.

    Erst sollte ich den Entwurf beim LA einreichen.Nachdem die unangenehmen Fragen gekommen sind,will er das machen.

    Natürlich sollten wir erst den Mist unterschreiben.


    Die Drainage springt nur zwei mal im Jahr an.Von wegen,nach jedem Regen stand das Wasser nach einigen Stunden.


    Alle Nachbarn haben Schichtwasser in ihren Baugrundgutachten,nur meins soll falsch sein.

    Der will auf brechen und würgen seine Murks durchsetzen

    • Offizieller Beitrag

    naja - wegen dem SV Bashing


    aber ich bin ja mal nicht so:


    Zitat

    2) Die Rückstausicherung für die Drainage soll durch eine Klappe sichergestellt werden.Ist so eine Klappe Stand der Technik.Oder entspricht sie der anerkannten Regel der Technik ?

    Was mir auch unklar ist,das es bei einem Rückstau aus der Kanalisation die Klappe sich schliesst,wie wird das weiter anfallende Niederschlagswasser vom Dach und der Drainage abgeleitet ? Wenn die Klappe geschlossen ist,Kann doch kein Niederschlagswasser mehr abgeleitet werden.Da müsste doch noch ein Sickerbrunnen zusätzlich eingebaut werden,oder ?

    Nein. Das ist nicht aRdT

    RW + Dränung darf nicht ohne weiteres gemeinsam an einer Leitung angeschlossen werden, wenn eine Rückstaugefahr besteht. Einfache Rückstauklappe ist nicht.

    Das Dränwasser muss JEDERZEIT, RÜCKSTAUSICHER abgeleitet werden. Zu KEINER Zeit darf das Wasser im Drän soweit hochstauen, dass das das Rohr um mehr al 10 cm übersteigt. Klappe ist sowieso nicht mehr aRdT. Das muss schon automatisch geschehen. Z.B. mit Beipasspumpe und dann mit Druck in den Kanal.

  • Das Bashing betrifft nicht alle SV.

    Nehme ich nun mal den von Rodop und meine,dann kann man schonmal etwas wütend werden.


    Die Fragen war klar gestellt.Der G-SV soll den Hersteller/Art der Rückstauklappe/Sicherung nennen die der anerkannten Regel der Technik entspricht.


    Seine Antwort steht in seinem Schreiben.Es gibt mehrere.


    Jetzt darf man wieder ihn auffordern,die gestellten Fragen zu beantworten.


    Nochmal Vorschuss und nochmal ein Jahr auf Antwort warten.Für eine Frage,wofür man schon Vorschuss gezahlt hat

  • Pin Cho - siehst du, und dann wundern sich die Sachverständigen, wieso die Leute nicht begeistert sind über ach so tolle Vorschläge ... die nicht einmal die ARdT sind ...


    und wie haftet jetzt dein gerichtlich bestellter SV, dass er Vorschläge unterbreitet hatte, die nicht einmal den ARdT entsprechen (Mindeststandard)? Du hast ihn doch bezahlt ... zahlt er jetzt das Geld zurück?

    Wann?

  • mein Tipp: der Fachanwalt wird Dir erklären, dass der G-SV haftet, aber noch nicht jetzt ... in der Zukunft ... dann wird der Fachanwalt einen Schriftsatz an das Gericht schreiben und dann geht es los ... dann kommt die Haftung ... also schon bald! Und dann muss er das Geld für den falschen Vorschlag der Sanierung zurückzahlen!


    wie gesagt - nur mein Tipp, wahrscheinlich sehe ich das falsch ...