Liebe Foristen,
ich mache gerade mit einem meiner Baumandanten eine betriebswirtschaftliche Beratung, wo wir uns Unternehmensprozesse und Planung anschauen und wie man Abläufe vereinfachen und Risiken veringern kann. Dabei kamen wir auch auf die Vertragskonstellationen zu sprechen. Der Mandant ist eigentlich von seiner Ausrichtung her Rohbauer, ist aber in den letzten Jahren immer wieder und häufiger durch Architektenanfragen in die Rolle des GU im EFH-Bau geschlüpft. Das Marktsegment ist zwar attraktiv und die Kunden und Architekten suchen auch Unternehmen, welche die Leistungen aus einer Hand anbieten, aber er selbst fühlt sich nicht sehr wohl damit, für Gewerke die Haftung zu übernehmen, die er eigentlich nicht ausreichend selbst überwachen kann und gleichzeitig auch das Ausfall/Einbehaltungsrisiko der Auftraggeber trägt. Hinzu kommt, dass er kalkulatorisch sein eigenes Gewerk gut im Griff hat, aber (so meine Arbeitshypothese, die es zu prüfen gilt), in der Kalkulation für den Koordinierungsaufwand ordentlich draufzahlt (also eigentlich zu billig ist).
Idealerweise will er eigentlich nur noch als "koordinierender" Rohbauer auftreten, d.h. er organisiert das Team von Fachfirmen, die einen auf einander abgestimmten Ablaufplan machen, und setzt alle Beteiligten organisatorisch in die Spur, aber die Kontrolle der Gewerke obliegt dem Architekten bzw. Bauherren und die einzelnen Gewerke haben einen Vertrag direkt mit dem Bauherren und klären auch ihre Themen (Mängelrügen, Zahlungsverzug, Nachträge etc.) direkt mit dem Bauherren.
Die Frage ist, ob und wie man so etwas vernünftig umsetzen kann. Wir haben nächste Woche einen Termin mit seiner RAin, aber ich würde gerne mal die Erfahrung der Baubeteiligten Architekten/Gewerke hier fragen, wie Ihr das einschätzt.