Hallo
Wann ist der Gefahrübergang? Ist dieser i.d.R. bei Abnahme?
Also z.B. bei Diebstahl. Gehört die Sache erst dem Auftraggeber nach der Abnahme?
Oder gibt es hier einen Unterschied zwischen "fest eingebaut" und "auf der Baustelle gelagert"?
thx
Jan