Hallo zusammen,
mal eine Verständnisfrage:
Hier (in Sachsen) darf man eine genehmigungsfreie Garage bis zu 50qm BGF pro Grundstück bauen. Soweit sogut.
Bereits bestehende Garagen sind davon abzuziehen.
Ich frage jetzt mal, wie ist das zu verstehen?
Und formuliere mal so:
Gegeben sei ein Grundstück, wo bereits 3 Garagen drauf sind, die (Achtung!) eine Baugenehmigung haben.
Theoretisch hat dieses Grundstück noch 50qm Kontingent Garagenfläche frei, weil die anderen 3 Garagen ja innerhalb einer BG lagen/liegen.
Sozusagen hat jedes Flurstück ein Kontingent von 50qm Gragenfläche frei, ohne Baugengehmigung.
Wenn aber auf dem Grundstück bereits 3 Garagen MIT Baugenehmigung stehen, hat das Flurstück das Kontingent nicht ausgeschöpft,
dürfte also genehmigungsfrei trotz bestehender Garagen, das Freikontigent von 50qm in Anspruch nehmen?
Wie seht ihr die Sache?
lg trekkie