Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Wir (meine Frau und ich) haben vor 7 Jahren ein freihstehendes EFH in einem Neubaugebiet in Köln erbaut. Aufgrund des ungünstigen Schnitts des Grundstücks wurde uns eine Überschreitung des Baufensters genehmigt. Zwischenzeitlich sind wir finanziell besser gestellt und weiterer Nachwuchs hat sich eingestellt, so dass wir gerne anbauen würden.
Ein erstes Gespräch mit dem Bauamt verlief leider recht ernüchternd:
Der Mitarbeiter des Bauamts teilte uns mit, dass eine von uns angedachte Überbauung des Baufensters für einen Anbau nicht möglich sei, da dieser zu ca. 40% außerhalb des Baufensters liegen würde und damit nicht genehmigungsfähig sei. Hätten wir den "Anbau" im Zuge der damaligen Erstellung unseres Hauses mit beantragt, so wäre eine Genehigung möglich gewesen, da gesamtheitlich betrachtet nur ca. 18% der Fläche außerhalb des Baufensters gelegen hätte.
Anmerkung:
Auch anderen Bauherren in unserer Nachbarschaft wurde die initiale Bebauung außerhalb des Baufensters erlaubt - z.B. EG + OG 1,5m in über die gesamte Hausfront.
Meine Frage an euch:
Wird bei einer Überbauung des Baufensters im Falle eines Anbaus wirklich die prozentuale Überbauung auf die Fläche des geplanten Anbaus und nicht auf die Gesamtfläche des Hauses bezogen?
Was mich stutzig macht ist die Tatsache, dass die überbaute Fläche und damit die Wirklung im Stadtbild in beiden Fällen identisch ist. Oder sollte man in diesem Fall nicht mit einem rationalen Erklärungmodell an die Angelegenheit herangehen?
Besten Dank & Grüße
Marci