Ein Käufer will eine ETW kaufen und stellt im Kaufvertragsentwurf fest, dass Miteigentumsanteile falsch sind, trotzdem in dem Objekt schon 4 Wohnungen verkauft wurden.
Der vom Architekten erstellte Aufteilungsplan der Wohnungen hatte in einer Wohnung einen Fehler. Die von ihm errechnete Wohnfläche betrug 103,25 QM weil ein Rechenfehler war und die 17,57 Qm (Hälfte der Terrasse) nicht mit gerechnet wurden. Die tatsächliche Wohnfläche betrug 120,25 Qm.
Damit ist der Miteigentumsanteil an dieser Wohnung zu niedrig angegeben und alle Miteigentumsanteile der bereist verkauften und beurkundeten Wohnungen sind falsch denn sie müssten einen niedrigen Anteil haben, was sich ja auch auf die Nebenkosten auswirken würde.
Im Kaufvertragsentwurf ist ebenfalls die falsche Qm Zahl eingetragen und damit auch ein falscher Miteigentumsanteil.
Der Käufer sollten diesen Kaufvertrag mit augenscheinlich falschen und dem Bauträger bekannten Miteigentumsanteilen unterschreiben. Was er abgelehnt hat.
Der Bauträger hat daraufhin den Verkauf abgesagt.
Welche rechtlichen Folgen hat das für die bereits verkauften Wohnungen?
Ist das ein Grund den Notarvertrag kurz vor den Unterzeichnung platzen zu lassen?
Danke für eine Einschätzung.