Bauherr hatte mich 2013 verzweifelt angerufen, weil der BU beim Fenstereinbau "kreativ" unterwegs war. Jetzt ist das Urteil zu gunsten des Bh (Kläger) da.

Unternehmer hat ohne Planer umfassende Beratungspflicht
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Urteil des OLG Celle, keine Revision möglich
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Was war denn damals so "kreativ", dass man dies bemängeln konnte (musste)?
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Altbau mit u. a. grossen Abweichungen der Fensteröffnungen, die der Unternehmer kreativ vereinheitlicht hatte. Dadurch enstanden z.T. 3 cm breite Schaumfugen bzw. wären entstanden. Bevor bei den Fenstern beim Austausch ankam , hat er wg. der Auseinandersetzung die Arbeit eingestellt.
Weiter Türunterstücke zu geringe Höhe (5 cm Regel nicht eingehalten).
Er hat eine "Altbaumontage" erfunden. für die die aRdT nicht gelten
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Das Urteil freut mich für den Bauherrn. Informieren und Aufklären ist nicht so die Paradedisziplin mancher Handwerker, leider.