liebe kollegen, werte fachleute,
ich möchte ein flachdach aus konstruktiven gründen und um kosten zu sparen gefällelos ausführen. dichtung und dämmung sollen auf einer tischebenen brettsperrholzplatte aufgebaut werden, darauf befindet sich eine drän- und substratschicht. die entwässerung erfolgt linienförmig über die gesamte dachkante in eine umlaufende kastenrinne. auf teilen des daches befindet sich aber auch eine lüftungsanlage, ergo liegen auch betonplatten auf. ich habe die diskussion um die gefälle (-losigkeit) von flachdächern, die aRdT, die DIN und die FDRL verfolgt, weiss aber nicht, ob die rückschlüsse daraus (nullgefälle ist nicht regelwidrig) für das gründach genauso gelten - oder erst recht !?
eigentlich gibt es hier das optische und gefühlte problem der pfützen nicht, jedenfalls sind keine sichtbar. was bei stau passieren könnte, ist nach den dachbegrünungsrichtlinien der FLL von 2018 folgendes: pflanzenausfälle und vegetationsumbildungen. wenn ich aber ungewollte gefälle von mehr als 0,5 % aufgrund der durchbiegung ausschliessen kann, was bei 6m dachflächenbreite maximal 3 cm ausmacht, sind das keine wassermengen. da mach ich mir um die extensivbegrünung keine sorgen.
nebenfrage: wo sind eigentlich die anwendungsklassen definiert ?
beste grüsse aus berlin
bernfried adam
architekt