Bei der Besprechung für die Errichtung von einem Rohbau war ich natürlich mit allen Baugenehmigungen under anderem auch mit drei weiteren zusätzlichen Befreiungen
beim Bauträger, nach Erstellung des Angebotes viel dann die Entscheidung auf das jetzige Unternehmen . Inwieweit besteht dort überhaupt eine Pflicht vom Bauträger alle Unterlagen
einzusehen, Da die ganze Baumappe ( rötlich ) mit den ganzen Unterlagen die für eine Baugenehmigung benötigt werden ,vorhanden, unter anderem auch 3 weitere Befreiungen
und hier wurde eine komplett übersehen , muß dazu sagen , der Bau ist plötzlich vom Bauträger um 9 Wochen vorgezogen worden und es mußte auf die schnelle alles neu organisiert werden damit die nachfolgenden arbeiten ( zu allem Überfluss auch noch Urlaubszeit ) vom Elektriker Heizungsbauer Zimmerer Dachdecker Spangler etc und natürlich der Beginn, vor allem das Ausbaggern.
Das Schnurgerüst wurde von dem Bauträger errichtet und die Koordinaten an das Baggerunternehmen weiter gegeben.
(fast nach Fertigstellung)Zu allem Überfluß stellte ich dann später fest das dei Garage um 30 Zentimer und das Haus um 10 Zentimetr zu tief waren , man bedenke, ein Hanghaus .
Als ich den Bauträger darauf ansprach wurde das einfach abgetan als nicht gesehen , war nicht dabei und andere Ausreden,
Welches Recht steht mir zu und welche Maßnahmen kann ich einleiten ?????
Gruß