Ein freundliches hallo in die Runde!
Ich habe eine Frage zu unserem Grundstück in Brandenburg, die hoffentlich jemand hier beantworten kann. Zwischen unserem Grundstück und dem Nachbargrundstück besteht ein Höhenunterschied von ca. 50 cm. Beide Grundstücke standen jahrelang leer und waren entsprechend verwildert. Auf der Grenze stand ein uralter, halb schiefer Maschendrahtzaun und auf beiden Seiten diverse Büsche. Wir sind oben.
Nun haben wir auf unserer Seite die Büsche und den Zaun wegnehmen lassen, um einen neuen Zaun zu errichten.
Der Nachbar behauptet nun, wir hätten in den Boden eingegriffen und müssten daher vollständig auf unsere Kosten für eine Hangabsicherung sorgen, am besten durch L-Steine auf seinem Grundstück. Ist das wirklich richtig?! War das Roden der Büsche ein solcher Eingriff?! Der Hang ist völlig unverändert. Er will auf seiner Seite nun auch bauen und plant an genau der Stelle seine Auffahrt.
Vielen Dank schon einmal!