Hallo miteinander,
im Rahmen unserer gerichtlichen Auseinandersetzungen mit unserem Planer hat dieser nun ein sog. "Abnahmeprotokoll" aus dem Ärmel gezaubert, wonach wir am Ende des Bauvorhabens mit ihm bestimmte Punkte, also Mängel, aufgelistet haben, die uns aufgefallen sind, die uns stören.
Nun beruft er sich in diesem Zusammenhang auf eine förmliche Abnahme seiner Leistungen und meint daher, wir wären in der Beweislast.
Muss mich der Architekt denn nicht über die rechtlichen Konsequenzen einer "Abnahme" aufklären - und vor allem ging es ja dabei nicht um die Bewertung der Leistung des Architekten sondern vielmehr darum die baulichen Maßnahmen auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Aber genau damit habe ich doch den Architekten beauftragt, als ich die Planung und den Bau unseres Hauses vertraglich mit ihm abgeschlossen habe.
Ich beauftrage ihn mit Überwachung - er verlangt von mir "Mängelfreiheit" festzustellen, was ich als Laie nicht kann - und jetzt wäre ich der Dumme?!
Außerdem noch eine zweite Frage in diesem Zusammenhang. Es wurden immer wieder einzelne Maßnahmen der Handwerker durch eine Mitarbeiterin des Architekten als "abgenommen" deklariert. Wenn ich den Architekten damit beauftrage - darf diese Maßnahme dann auch eine einfache Angestellte seines Büros durchführen - oder muss es da eine Qualifikation dafür geben.
Weiterhin noch die Frage - wenn sich die Arbeiten im Nachhinein als nicht mängelfrei erweisen, trotz der Abnahme durch die Mitarbeiterin - wer haftet denn dafür dann? Ich als Bauherr - der Architekt - oder wer?