Guten Tag liebe Leute,
ich bin derzeit im Praxissemester meines Studiums und mein Chef meint, dass irgendwo definiert sei, wieviel Gramm Schmutz auf bestimmter Fläche sein darf, damit es besenrein ist. Er möchte den Käufern unseres Neubaus anschaulich machen, dass er es nicht besenrein, sondern komplett gewischt übergibt, oder er möchte es einfach wissen. Zu unserem Rechtsstaat würde es jedenfalls passen
Nun habe ich ihm das Urteil ( AZ: VIII ZR 124/05 ) vorgelegt, in dem "besenrein" definiert ist wie folgt:
"Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe von der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen."
Es geht bei diesem Urteil aber erstens um eine "Mietsache" und keine "Kaufsache" und das Urteil ist zu ungenau.
Meine Google-Recherche verläuft mit ständigem Verweis auf o. g. Urteil leider ins Nichts.
Vielleicht kann mir ja hierbei jemand helfen - wenn es nichts dazu gibt, ist dies auch schon Hilfe genug.
Euch noch einen schönen Tag!