Ist ein Bad von 9qm und großer Fensterfläche ein Aufenthaltsraum?

  • Hallo zusammen,


    und schon einmal vorab vielen Dank für Eure Hilfe!:-)

    Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft und Bauträger und Architekt behaupten nun, dass das Bad kein Aufenthaltsraum sei. Habe dazu natürlich auch schon gegooglet und gelesen, dass ein Bad anscheinend per se kein Aufenthaltsraum darstellt, jedoch unter folgenden Voraussetzungen doch als solcher einzuplanen ist (Aufenthaltsraum - Bau-Rat). Die folgenden Punkte aus der BauO NRW erfüllt mein Bad:

    § 46 BauO NRW 2018 – Aufenthaltsräume

    (1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 kann eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m gestattet werden. Für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen genügt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m. Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht.

    (2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens ein Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.


    Haben in meinem Fall Bauträger und Architekt trotzdem Recht? Ich frage deshalb, weil in meiner Wohnung nur in Wohn- und Aufenthaltsräumen Jalousien eingebaut werden und ich diese Lösung natürlich auch gerne im Bad hätte, ohne dafür selbst aufkommen zu müssen.


    DANKE und liebe Grüße,

    Sonne

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist aus meinem Tätigkeitsbereich keine Regelung bekannt, die für NRW baurechtlich eindeutig Toilettenräume oder Bäder als "Aufenthaltsraum" definiert. In dem von Dir verlinkten Text steht (Unterstreichung von mir):

    Zitat

    Die Rechtsprechung hat ... für die Berechnung der Geschossflächen entschieden, dass z.B ... ein WC- Raum und ein Badezimmer nicht als Aufenthaltsraum gelten. (Für ein Bad wäre jedoch schon einzuschränken, dass es heutzutage der Größe und Ausstattung nach durchaus Aufenthaltsraum-Qualitäten haben kann und dann auch so einzurechnen ist.)

    Dort steht in der persönlichen Einschätzung einer Autorin kann! Dass dies im konkreten Fall tatsächlich so ist und vor Gericht Bestand hat, wäre nachzuweisen. Ich könnte mir den Nachweis dadurch vorstellen, dass dort beispielsweise die zusätzliche Möblierung mit mindestens einem Tisch und einem Stuhl oder mit einem Bett für Erwachsene möglich ist - ohne die (eigentliche) Nutzung als Bad einzuschränken. Auch das zusätzliche Vorhandensein von Steckdosen für eine derartige Nutzung könnte ein Indiz für die Absicht sein, hier den dauerhaften Aufenthalt von Personen zu ermöglichen.


    Dagegen würde für mich sprechen, dass im Raum ohne räumliche Abtrennung ein WC vorhanden ist. Weshalb? Weil nach dem Defäkieren üblicherweise vorübergehend kein Aufenthalt von Personen in diesem Raum möglich ist. Damit wäre für mich dieser Raum kein Aufenthaltsraum, denn er ist für den dauerhaften (und ununterbrochenen) Aufenthalt von Personen offensichtlich nicht geeignet.


    Auch wenn ein Raum die Anforderungen der Bauordnung an bestimmte Nutzungen erfüllt, ist er nach meiner Auffassung nicht automatisch für alle diese möglichen Nutzungen auch tatsächlich vorgesehen. Die vorgesehene Nutzung ergibt sich aus der in der Bauvorlage festgelegten Nutzung des Raumes. Das kann textlich durch die Baubeschreibung oder grafisch durch die in den Plänen dargestellte Möblierung oder die Planbeschriftung geschehen. Gibt es in der Bauvorlage Hinweise auf die Nutzung als Aufenthaltsraum? Steht dort "Wohnen", "Schlafen", „Schlafzimmer", "Zimmer" ... oder zeigt die Plangrafik bspw. Tisch und Stuhl, Sessel oder Bett? Wenn all das nicht und auch nichts vergleichbares vorhanden ist, ist es kein Aufenthaltsraum.


    Deine Argumentation halte ich bisher für nicht stichhaltig. Spätestens nach dem Ende dieses Posts übersteigen die Aufwendungen für eine Auseinandersetzung hierzu die mögliche Einsparung bei den Baukosten. Ich würde das Thema auf sich beruhen lassen.

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort☺️ Steckdosen hat das Bad in der Tat recht viele, nämlich 6😅 Alles Weitere bespreche ich mal mit dem Architekten

    • Offizieller Beitrag

    Steckdosen hat das Bad in der Tat recht viele, nämlich 6😅

    Es geht nicht um die bloße Anzahl der Steckdosen, sondern deren Anordnung, die deutlich erkennbar macht, dass dort ein Bett oder ein (Arbeits-) Tisch aufgestellt werden soll.

    • Offizieller Beitrag

    Bei einem Badezimmer mit gerade mal 9m² muss man über die Eignung als Aufenthaltsraum nicht nachdenken. Badewanne, Dusche, Waschbecken, WC, was bleibt dann noch von den 9m² übrig?

    Ein "normales" Badezimmer, also kein Wellness-Tempel mit 30-50m² o.ä., ist für die Körperpflege gedacht, und somit beschränkt sich die typische Nutzung auf 1-2h pro Tag. Er ist zudem, aufgrund Größe und Einrichtung, nicht für einen dauerhaften Aufenthalt geeignet.



    Mein Fenster entspricht 1/8 der Grundfläche.

    und erfüllt es auch die Anforderungen an einen 2. Rettungsweg? (lichte Breite im geöffneten Zustand, lichte Höhe)


    Ob der Verkäufer jetzt (nach erfolgtem Verkauf) noch bereit ist Zugeständnisse zu machen? Ich weiß es nicht, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Die bisherigen Aussagen scheinen das zu bestätigen. Andererseits ist der Betrag um den es hier geht nicht so gewaltig. Man könnte noch einmal nachhaken, sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass man keine Forderung stellen kann. Wenn es nicht auf Kulanz klappt, dann muss man halt in den eigenen Geldbeutel greifen.

  • Ich halte es für extrem kleinlich, ja fast übervorteilend durch den Bauherren, ein Bad mit großem Fenster NICHT mit Jalousien auszustatten.

    Man möchte im Winter hier evtl. etwas gegen nächtliche Auskühlung tun und hat, auch im Winter bei starker Innenbeleuchtung bei gleichzeitiger Dunkelheit draußen, das Bedürfnis nach Privatsphäre.

    Grüsse Peter

  • Ich halte es für extrem kleinlich, ja fast übervorteilend durch den Bauherren, ein Bad mit großem Fenster NICHT mit Jalousien auszustatten.

    Man möchte im Winter hier evtl. etwas gegen nächtliche Auskühlung tun und hat, auch im Winter bei starker Innenbeleuchtung bei gleichzeitiger Dunkelheit draußen, das Bedürfnis nach Privatsphäre.

    Häuser aus den 60ern sowie aus dem 80ern die ich kenne haben meist keinen Rolladen am Badfenster (ob als Integrierten oder vorgesetzten)

    Dafür gibt es aber dann zich möglichkeiten die man als Schichtschutz anbringen kann, oder das Glas entsprechend wählt, oder foliert...oder oder oder.

    Das Thema "Auskühlung reduzieren" wird dir heute keiner mehr abkaufen an einem Fenster neuerer Art.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

    • Offizieller Beitrag

    Ich halte es für extrem kleinlich, ja fast übervorteilend durch den Bauherren, ein Bad mit großem Fenster NICHT mit Jalousien auszustatten.

    Es steht dem Bauherren ja frei, blickdichte Scheiben und Jalousien anbringen zu lassen. Die Frage war aber, ob man Jalousien als Standard bei Badezimmern voraussetzen kann, und darauf gibt es nur die obigen Antworten.


    Bei mir sind alle Fenster und Balkontüren mit einem Rolladen versehen, selbst das Fenster im Gäste-WC. Eine einheitliche Linie. Bei Vorbaurolläden würde ich erst Recht diese Strategie verfolgen, allein schon aus optischen Gründen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich halte es für extrem kleinlich, ja fast übervorteilend durch den Bauherren, ein Bad mit großem Fenster NICHT mit Jalousien auszustatten.

    Die Frage war aber, ob Bäder "Aufenthaltsräume" sind. Und das sind sie nach überwiegender baurechtlicher Definition nicht.


    Und: Oberhalb des Erdgeschosses ist es in Berlin bspw. völlig unüblich, Rolladen einzubauen. Hier wäre es höchst skurril, dies als Erwerber zu verlangen.

    • Offizieller Beitrag

    Wer geht schon aufs WC, wenn's drückt, lässt erst einmal das Rollo herunter, verrichtet das Geschäft, zieht das Rollo wieder hoch ….

    Nachts das Rollo runter, damit der der Nachbar auch bei Sichtschutz-Verglasung nicht durch helle Fenster auf die Toilettengewohnheiten schließen kann?

    Ja so Leute gibts... ABer dafür gibts ja LPH 1 ;)

  • So unterschiedlich sind halt die Gebräuche und Gewohnheiten.

    Ich kenne es auch so wie vom fränggischn Kollechn ( Thomas B) erwähnt.

    Wenn Rolladen/Jalousien, dann überall.

    Grüsse Peter

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt hier nach meinen Beobachtungen ein klares Süd-Nordgefälle.

    Je südlicher, desto zuer. Um es mal volkstümlich zu sagen.

    Geht man in Bayern oder Schwaben im Dunkeln durch die Straßen, denkt man, die gehen alle mit den Hühnern ins Bett. Und auf dem Klo wird ganz besonders auf Diskretion geachtet. Da sollen die Nachbarn noch nichtmal mitkriegen, dass man überhaupt mal muss...

  • VDI 4100:2012-10 hat sich mit dieser Frage befasst und kommt zu der folgenden Aussage:


    Schutzbedürftige Räume im Sinne dieser Richtlinie sind gegen Geräusche zu schützende Aufenthaltsräume, das heißt in Wohnungen alle Räume mit einer Grundfläche ≥ 8 m2.

    Wegen der gewünschten Vertraulichkeit und Intimität werden in dieser Richtlinie auch Bäder (mit einer Grundfläche ≥ 8 m2) als schutzbedürftige Räume betrachtet.


    Das in Aufenthaltsräumen WCs und dergleichen stehen ist per se nicht verboten. Daher kann dies m. M. n. nicht als Kriterium (hier Ausschluss, Beitrag von Skeptiker) herangezogen werden.


    Demnach ist der o. g. Raum ein Aufenthaltsraum (zumindest im Sinne der VDI)

  • VDI 4100:2012-10 hat sich mit dieser Frage befasst ...

    Herzlich willkommen und herzlichen Glückwunsch zum goldenen Spaten des Monats Februar 2023, mit klarer Anwartschaft auf den für das ganze Jahre 2023!


    :rakete:


    Zur Sache: Was hat der Schallschutz eine Raumes mit dem Anspruch auf dessen Ausstattung mit Rollläden zu tun? Das Schallschutzfenster wurde bereits erfunden und funktioniert auch bei freier Sicht! Und vielleicht wird der erforderliche Schallschutz auch ganz ohne Zusatzmaßnahmen erreicht?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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